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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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inzwischen aber als eigene Kategorie von Finanzinstrumenten ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen wurden, stehen solche Geschäfte nun auf rechtlich sicheren Füßen. Um auch auf diesem, sich sehr dynamisch entwickelnden Feld der Finanztechnologie dauerhaft ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden wir unsere Verwaltungspraxis regelmäßig überprüfen und uns mit den Unternehmen austauschen, die in diesem Geschäftssegment tätig sind. Neben den vielfältigen Chancen der Digitalisierung dürfen wir auch deren dunkle Seite nicht aus dem Blick verlieren: Cyberkriminalität. Unternehmen des Finanzsektors sind besonders beliebte Ziele: Jede fünfte Cyberattacke fand 2018 im Finanzsektor statt. 1 Solche Angriffe können einzelne Unternehmen ins Wanken bringen, im Extremfall sogar die Finanzstabilität insgesamt. Das Financial Stability Board (FSB), dem auch die BaFin angehört, stuft Cyberkriminalität als globale Bedrohung ein und fordert ein weltweit gemeinsames Problemverständnis. Bei der BaFin rennt das FSB offene Türen ein: Wir beteiligen uns intensiv an der international geführten Sicherheitsdiskussion und stehen regelmäßig im Kontakt mit den Aufsichtsbehörden anderer Länder. Auch national tauschen wir uns intensiv mit den zuständigen Fachbehörden aus, insbesondere mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Außerdem haben wir BaFin-intern eine eigene Gruppe eingerichtet, die sich ausschließlich mit der IT-Sicherheit der von uns beaufsichtigten Unternehmen beschäftigt. Um unsere Erwartungen an die IT der Unternehmen zu konkretisieren, haben wir zudem für alle Aufsichtsbereiche Anforderungen formuliert: die „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ – kurz: BAIT, sowie die VAIT und KAIT, die Pendants für Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen. Nicht durchdekliniert, hinein bis ins letzte Komma, sondern in bewährter Form, also in Prinzipien. Und auch die Abwehrsysteme der Banken werden zukünftig häufiger im Fokus der Aufsicht stehen, etwa bei bedrohungsgeleiteten Penetrationstests (TIBER-DE). 2 Integrität des Finanzsystems und Bekämpfung von Finanzkriminalität Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Integrität des Finanzsystems und die Bekämpfung von Finanzkriminalität. Auch die bereits erwähnten Kryptowerte könnten künftig erhebliche Geldwäscherisiken mit sich bringen. Im Gegensatz zu Banktransaktionen lassen sich Zahlungsflüsse von Kryptowerten gar nicht oder nur sehr schwer nachvollziehen, was diese anfällig für kriminelles Handeln macht. Die neue Rechtslage nimmt Kryptoverwahrer stärker in die Pflicht, sodass diese die Identität ihrer Kunden kennen müssen. Auch die Aufsicht richtet nun ein stärkeres Augenmerk auf Unternehmen, die in der Vergangenheit einem höheren Risiko unterlagen, zu Geldwäschezwecken benutzt zu werden. Die Erlaubnispflicht der Geschäftsmodelle solcher Unternehmen beurteilen wir künftig noch intensiver. Um den Marktteilnehmern Rechtssicherheit zu geben, informieren wir sie frühzeitig darüber, welche Anforderungen wir an die Vergabe einer Erlaubnis stellen. Wer Kryptogeschäfte allerdings ohne Erlaubnis betreibt, der muss damit rechnen, dass wir eingreifen und von unseren aufsichtlichen Kompetenzen Gebrauch machen. Nicht nur bei den Kryptowerten müssen wir up to date bleiben. Daher entwickeln wir 2020 unsere Geldwäscheprävention insgesamt 16 03 // 2020

anhand der Standards der Financial Action Task Force (FATF) weiter. Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Internationale Zusammenarbeit – über Grenzen hinweg – ist ein wichtiger Bestandteil, um Verbrechern das Handwerk zu legen. Außerdem unterstützen wir die Anti Financial Crime Alliance (AFCA), eine Öffentlich-Private-Partnerschaft, die aktuell ihre Arbeit aufnimmt und zum Ziel hat, die strategische Zusammenarbeit zwischen staatlichen Akteuren und der Industrie zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zu fördern. Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen Im Fokus steht 2020 auch die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen. Bereits seit Ausbruch der Finanzkrise 2007/2008 messen wir den Geschäftsstrategien der Kreditinstitute ein besonderes Gewicht bei. Und seit 2009 verlangen wir von den unter unserer Aufsicht stehenden Banken in unseren Ma- Risk, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, konkret nachhaltige Geschäftsstrategien. Der Handlungsdruck ist durch die anhaltend niedrigen Zinsen und die sich eintrübende Konjunktur noch größer geworden. Wenn Banken in diesem schwierigen Umfeld dauerhaft am Markt bestehen wollen, müssen sie ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand stellen: die Produktpalette, den Vertrieb, die Kundenansprache, interne Prozesse – und das tun sie natürlich auch. Allerdings haben längst noch nicht alle ihre Optionen völlig ausgeschöpft, trotz mannigfacher Anstrengungen. Worauf es bei vielen Instituten ankommt, ist die Struktur der heutigen Leistungserstellung und ihre Komplexität zu hinterfragen und deutlich zu verschlanken. Einigen wird dies gelingen, anderen nicht. Dabei ist es nie die Absicht der BaFin, ihre eigenen Vorstellungen von richtigen Strategien an Stelle der von den Instituten selbst getroffenen Entscheidungen zu setzen. Aufseher sind nicht die besseren Banker. Was aber sehr wohl geschehen kann und muss – auch das ist eine der Lehren aus der vergangenen Finanzkrise – ist, dass offensichtlich nicht belastbare Strategien und Geschäftsmodelle oder allzu optimistische Annahmen kritisch hinterfragt werden, um frühzeitig krisenhafte Entwicklungen zu erkennen und zu reagieren. Vorausschauende Aufsicht ist hier das Ziel. Nicht zuletzt wegen der niedrigen Zinsen und des zunehmenden Wettbewerbsdrucks hat die BaFin Anfang vergangenen Jahres eine Einheit gegründet, die sich nur mit Instituten beschäftigt, die wir besonders intensiv beaufsichtigen. Dort haben wir viel Krisen-Know-how gebündelt. So betreiben wir Vorsorge, solange die Konjunktur noch einigermaßen gut ist, um gerüstet zu sein, wenn es wirklich zum Abschwung kommt. Trotzdem kann niemand ausschließen, dass das eine oder andere Institut aus dem Markt ausscheiden wird. Als Aufseher habe ich damit kein Problem. So etwas gehört in einer Marktwirtschaft zum „Circle of Life“ dazu, und es ist nicht die Aufgabe einer Aufsichtsbehörde, sich solchen Veränderungen entgegenzustellen. Wenn Marktaustritte unausweichlich werden, ist es allerdings unser Bestreben, Belastungen oder gar Störungen der Finanzstabilität weitgehend einzudämmen. Sustainable Finance Ein weiterer Aufsichtsschwerpunkt der gesamten BaFin: Sustainable Finance. Auch Finanzunternehmen – und im Extremfall sogar die Finanzstabilität insgesamt – können in vielerlei Hinsicht von klimabezogenen Risiken betroffen sein. Deshalb haben wir nachhaltige Finanzwirtschaft als unseren vierten Aufsichtsschwerpunkt für 2020 ausgewählt. Um den von uns beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu geben, haben wir Ende vergangenen Jahres ein Merkblatt dazu veröffentlicht. Dieses Merkblatt ist zwar rechtlich nicht bindend, zeigt aber Verfahrensweisen auf, an denen sich die Unternehmen orientieren können, um Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren. In diesem Jahr werden wir als nächste Schritte eine Strategie entwickeln, um die aufsichtlichen Vorstellungen zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken zu konkretisieren. Ab 2021 sollen diese Risiken dann strukturiert durch bestehende Aufsichtsinstrumente erfasst und adressiert werden. Die Frage, was nachhaltig ist und was nicht, kann nur international geklärt werden – mit einer Taxonomie beispielsweise, an der in den Gremien der Europäischen Union intensiv gearbeitet wurde und die im Sommer veröffentlicht werden soll. Die BaFin nimmt auch weiterhin mit großem Engagement an den Diskussionen teil, die auf europäischer, aber auch auf globaler Ebene geführt werden. Es geht schließlich auch hier um Rechtssicherheit – und darum, nicht vom bewährten Prinzip der Risikoorientiertheit abzuweichen. So wichtig Nachhaltigkeit allein mit Blick auf den Klimawandel ist: Was wir nicht wollen, ist eine Investitionseuphorie zu entfachen, die blind macht für Risiken. Wer grüne Investitionen und Kredite losgelöst von ihren Risiken pauschal privilegiert, etwa mit einem Bonus bei der Kapitalunterlegung, der ebnet den Weg in die nächste Krise – und schadet der Nachhaltigkeit. Grün bedeutet nicht automatisch ein geringeres Risiko. Grundlegende regulatorische Projekte, hier: Basel III-Implementierung Neben dem aufsichtlichen Kerngeschäft hat die BaFin noch eine Vielzahl anderer Aufgaben. Dazu gehört unter anderem, auf der Ebene der Europäischen Union daran mitzuwirken, einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt zu schaffen. Darüber hinaus sind wir in zahlreichen nationalen, europäischen 03 // 2020 17

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