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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

BANKENAUFSICHT UND

BANKENAUFSICHT UND -REGULIERUNG Eine Finanzindustrie im Umbruch Die Finanzindustrie durchläuft momentan den vielleicht tiefgreifendsten Wandel ihrer jüngeren Geschichte. Umbrüche bedeuten aber nicht nur Chancen, sondern immer auch Risiken. Eine vorausschauende Aufsicht ist in solchen Phasen gefordert, mögliche Implikationen für die Finanzstabilität früh zu erkennen und gegebenenfalls Vorsorge zu treffen. Dass in der Kürze die Würze liegt, beweist folgende Geschichte von Bertolt Brecht: „Ein Mann, der Herrn K. lange nicht gesehen hatte, begrüßte ihn mit den Worten: ‚Sie haben sich gar nicht verändert.‘ ‚Oh!‘ sagte Herr K. und erbleichte.“ Die Essenz des Dialogs lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen: Veränderung bedeutet Leben, Stillstand hält Leben an. So gesehen herrscht in der Finanzindustrie momentan jede Menge Leben. Angetrieben von Digitalisierung und Globalisierung durchläuft die Branche den vielleicht tiefgreifendsten Wandel ihrer jüngeren Geschichte. Natürlich bergen Umbrüche neben Chancen immer auch Risiken. Eine vorausschauende Aufsicht ist in solchen Phasen gefordert, mögliche Implikationen für die Finanzstabilität früh zu erkennen und gegebenenfalls Vorsorge zu treffen. Als integrierte Behörde bringt die BaFin hierfür gute Voraussetzungen mit: Sie beaufsichtigt Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen und Finanzdienstleistungsinstitute und vereint Solvenzaufsicht, Verhaltensaufsicht, Abwicklungsfunktion und makroprudenzielles Mandat unter einem Dach. Das erleichtert es uns, Risiken und Verflechtungen besser zu erkennen und ausgewogene Entscheidungen zu fällen. Was auch hilft: Veränderungen am Markt und neu auftretende Entwicklungen frühzeitig zu erfassen, zu bewerten und daraus Schwerpunkte für die jährliche Aufsichts- und Prüfungsplanung abzuleiten. Für 2020 hat die BaFin vier Schwerpunktthemen festgelegt, die für alle Geschäftsbereiche große Bedeutung haben: Digitalisierung, IT- und Cyberrisiken; Integrität des Finanzsystems und Bekämpfung von Finanzkriminalität; Nachhaltige Geschäftsmodelle; Nachhaltige Finanzwirtschaft. Arbeitsschwerpunkte 2020: Digitalisierung, IT- und Cyberrisiken Die Digitalisierung steht nicht ohne Grund an erster Stelle dieser Aufzählung. Aktuell erleben wir, wie neue Geschäftsmodelle und Akteure am Markt auftauchen und Strukturen und Verhältnisse durcheinanderwirbeln. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass Tempo und Intensität der digitalen Transformation weiter an Fahrt gewinnen werden. Diese Prozesse gilt es, auch aufsichtlich und regulatorisch zu begleiten, allerdings ohne Präferenzen für einzelne technische Innovationen, das heißt: technologieneutral. Daher entwickeln wir unser Know-how fortlaufend weiter und stellen unseren aufsichtlichen Werkzeugkasten regelmäßig auf den Prüfstand. Eine Frage, mit der wir uns beschäftigen müssen, lautet: Wen genau werden wir künftig beaufsichtigen; Menschen, Maschinen oder Algorithmen – oder alle zusammen? Versicherer sind zum Beispiel schon heute grundsätzlich in der Lage, Vorgänge wie die Risikobewertung beim Neugeschäft und die Schadenbearbeitung ohne 14 03 // 2020

menschliche Eingriffe abzuwickeln. Mit Sicherheit werden Unternehmen in nicht allzu ferner Zukunft noch deutlich komplexere Prozesse an den Kollegen Computer oder Algorithmen delegieren können. Was passiert aber, wenn Fehler auftreten? Darf ein Manager dann sagen: „Ich war es nicht, der Algorithmus war´s“? Ich sage klar: nein! Die Letztverantwortung muss beim Management bleiben, sprich beim Menschen. Deshalb müssen wir schon jetzt überlegen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen wir sicherstellen können, dass das Prinzip der menschlichen Verantwortung auch im digitalen Zeitalter gewährleistet bleibt. In unserem Blickpunkt stehen auch die Distributed-Ledger-Technologie und eine ihrer Erscheinungsformen, die Kryptotoken. Ausgangspunkt ist insbesondere die sogenannte fünfte europäische Geldwäscherichtlinie, die Anfang Januar in nationales Recht umgesetzt wurde, in der nunmehr der Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts geschaffen wurde und die dafür eine Erlaubnispflicht vorsieht. Zwar durften Banken und Finanzdienstleister bisher schon mit Kryptowerten handeln, sofern sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Da Kryptowerte 03 // 2020 15

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