Aufrufe
vor 5 Jahren

die bank 03 // 2018

  • Text
  • Banken
  • Korruption
  • Unternehmen
  • Anforderungen
  • Compliance
  • Marisk
  • Regulierung
  • Insbesondere
  • Bcbs
  • Baseler
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG STEUERUNG

REGULIERUNG STEUERUNG DES STEP-IN RISKS Rechtzeitig Regeln schaffen und das Risiko beleuchten Das Step-in Risk wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht als explizit zu betrachtendes Risiko eingeführt. Bei näherer Analyse zeigen sich zahlreiche Verflechtungen zu Risikoarten der Non-Financial Risks, die bei der Steuerung der Step-in Risks berücksichtigt werden sollten. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht definiert Step-in Risk als „Risiko, dass eine Bank entscheidet, einer notleidenden, nicht konsolidierten Einheit ohne vertragliche Verpflichtung (bzw. darüber hinaus) finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen“ (eigene Übersetzung). Als Hauptgrund für eine solche Entscheidung nennt die Aufsicht die Vermeidung von Reputationsrisiken die schlagend werden könnten, wenn eine solche Unterstützung nicht erfolgt. Konkret heißt es „As such, step-in risk is one possible source of reputational risk. It arises when a bank considers that it is likely to suffer a negative impact from the weakness or failure of an entity and concludes that this impact is best mitigated, ceteris paribus, by stepping in to provide financial support.“ Diese Darstellung ist insofern erstaunlich, als dass die Risikobewältigung hier als Ursache angesehen wird. Somit erscheint eine systematische Analyse der Ursache-Wirkungs- Zusammenhänge im Kontext der Step-in Risks interessant zu sein. Relevante Risikoarten im Zusammenhang mit Step-in Risks Bei der Analyse der Step-in Risk sollten alle Non-Financial Risks berücksichtigt werden. Reputationsrisiken stehen im Fokus der Darstellung des Basler Ausschusses. Ein wesentliches Charakteristikum der Reputationsrisiken ist die Bedeutung von Stakeholdern, die oft unterschiedliche Erwartungen an eine Bank haben und daher den gleichen Sachverhalt aus ihrer eigenen Perspektive und somit ggf. unterschiedlich beantworten. Wesentliche Stakeholder sollten daher zunächst als solche iden- 56 03 // 2018

REGULIERUNG tifiziert und dann getrennt bei allen Entscheidungsvarianten mit ihren Handlungsoptionen betrachtet werden. Step-in Risk hat darüber hinaus eine Verflechtung mit operationellen Risiken, die insbesondere aus der Frage der Rechtmäßigkeit getroffener Entscheidungen resultiert. Der Eintritt operationeller Risiken wiederum ist oft mit Reputationsrisiken verbunden. Schließlich ist Step-in Risk eng mit strategischen Risiken bzw. Geschäftsrisiken verbunden, da entsprechende Entscheidungen die strategische Ausrichtung bzw. Wettbewerbsfähigkeit der Bank beeinträchtigen können. Ferner resultieren aus schlagend gewordenen Reputationsrisiken oft Geschäftsrisiken, da z. B. Kunden die Bank wechseln, weil das Vertrauen in die Solvenz gefährdet ist, und somit Erträge verloren gehen. Step-in Risk bei akut notleidenden Einheiten Ausgangspunkt der Basler Überlegungen ist die – insbesondere während der Finanzmarktkrise häufiger zu beobachtende – akute Schieflage einer nicht konsolidierten Einheit einer Bank. Zu unterscheiden ist dabei zwischen zwei Fällen: ÿ 1 a. Eine nicht konsolidierte Einheit wird notleidend und erhält über eventuelle vertragliche Verpflichtungen hinaus finanzielle Unterstützung durch die Bank. b. Eine nicht konsolidierte Einheit wird notleidend und erhält keine über eventuelle vertragliche Verpflichtungen hinausgehende finanzielle Unterstützung durch die Bank. 03 // 2018 57

die bank