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die bank 03 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Sicherheit

REGULIERUNG Sicherheit (S M ) anzuwenden ist. Der H S ist analog den Haircuts zur Sicherheitenanrechnung im Basis-IRB-Ansatz. Mithilfe der folgenden bankaufsichtlich vorgegebenen Formel lässt sich der Wert für den Gesamt-LGD-Floor (LGD Floor ) in Höhe von 19 Prozent berechnen: Kreditkonversionsfaktoren (Credit Conversion Factors, CCF) dürfen nur noch für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen selbst geschätzt werden, bei denen der CCF im Basis-IRB-Ansatz kleiner 100 Prozent ist. Für alle anderen außerbilanziellen Geschäfte ist der CCF gemäß Basis-IRB-Ansatz anzuwenden. Auch selbstgeschätzte CCFs erhalten zukünftig einen Floor, der 50 Prozent des CCFs im Basis-IRB-Ansatz entspricht. Ansonsten wurden die CCF-Werte im Basis-IRB-Ansatz den CCFs gemäß KSA angeglichen. Im Baseler Rahmenwerk wird der CCF- Floor indirekt über einen EAD-Floor definiert. Dabei setzt man voraus, dass der EAD immer der Summe aus dem EAD für die bilanzielle Position (EAD B ) und der außerbilanziellen Position (EAD Off ) entspricht: In der EU-Umsetzung von Basel II hat sich jedoch eine getrennte Berechnung der EAD für den bilanziellen und außerbilanziellen Teil durchgesetzt. Im Basis-IRB-Ansatz gelten die gleichen PD-Floors wie im fortgeschrittenen IRB-Ansatz. Bei der aufsichtlich vorgegebenen LGD vor Kreditrisikominderung sind zukünftig für die Forderungsklasse Unternehmen 40 Prozent zu berücksichtigen. Dies entspricht im Vergleich zur derzeitigen aufsichtlichen LGD von 45 Prozent einer Reduzierung um über 11 Prozent. Die aufsichtlich vorgegebene LGD vor Kreditrisikominderung für die Forderungsklasse Banken bleibt bei 45 Prozent. Auch die Berechnung der Effekte auf den LGD durch Sicherheitenanrechnung hat sich geändert. FAZIT Mit der Veröffentlichung des BCBS- 424-Standards geht eine lange und kontrovers geführte Debatte zu Ende. Das Basel-IV-Maßnahmenbündel wird komplettiert. Endlich herrscht für die betroffenen Banken Klarheit, wie die neuen Regelungen aussehen und ab wann mit der Einführung zu rechnen ist. Wann und in welcher Form die aufsichtlichen Neuregelungen Eingang in die europäischen Aufsichtsregeln finden, ist noch offen. Der Baseler Ausschuss empfiehlt den zuständigen Aufsichtsbehörden als Termin den 1. Januar 2022. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt müssten die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) und die EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) entsprechend geändert und mit einer Übergangsfrist für die Banken veröffentlicht worden sein. Autoren Martin Neisen ist Partner im Bereich Regulatory Management und Global Basel IV Leader bei Pricewaterhouse- Coopers (PwC) in Frankfurt am Main. Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler ist Professor für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Finanzwirtschaft und Controlling an der FH Dortmund. 1 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2017a), Basel III: Finalising post-crisis reforms, 7. Dezember 2017, Basel (BCBS 424) und Basel Committee on Banking Supervision (2017b), High-level summary of Basel III reforms, 7. Dezember 2017, Basel. 2 Die Bezeichnung „Säule 4” wird vom Baseler Ausschuss (bislang) nicht verwendet. 3 So wird die Regelung für den Output-Floor vollständig erst im Jahr 2027 in Kraft treten. 4 Genau genommen sind die Verbriefungen nicht Teil des CRD-V-CRR- II-Pakets sondern werden separat über die STS-Verbriefungsverordnung 2017/2402 und CRR-Änderungsverordnung 2017/2401 in die CRR-Regelungen integriert. 5 Positionen mit einer Ursprungslaufzeit kleiner drei Monate sowie Trade-Finance-Positionen mit einer Ursprungslaufzeit kleiner sechs Monate erhalten niedrigere Risikogewichte. 6 Es besteht ein nationales Wahlrecht, externe Ratings nicht für Zwecke der Risikogewichtung zuzulassen. In diesem Fall erhalten alle Unternehmen ein Risikogewicht von grundsätzlich 100 Prozent oder 65 Prozent, wenn es sich um ein Unternehmen mit einer Bonität analog „Investment Grade“ handelt. 7 Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Positionen, die dem Direktabzug unterliegen, sowie Positionen, die auf Grundlage der Schwellenwert-Regelungen zu 250 Prozent risikogewichtet werden. Jetzt anmelden! Zertifikatslehrgang Geldwäschebeauftragte/r (GWB) für Kreditinstitute vom 19. bis 22. März 2018 in den Räumen der Bank-Verlag GmbH in Köln In Kooperation mit dem Bundesverband deutscher Banken e. V. 48 03 // 2018 Im Zuge der jüngsten GwG-Novelle verschärfen sich die Anforderungen, die Kredit- lehrgangs erhalten Sie eine umfassende Einführung in die auftragten von den rechtlichen Grundlagen über Interne Sicherungsmaßnahmen bis hin zur detaillierten Erörterung mit den Strafverfolgungsbehörden. mit mit Zertifikat In diesem Lehrgang kann ein Zertifikat „Geldwäschebeauftragte/r für Kreditinstitute“ erworben werden. Zertifikat

REGULIERUNG SETZEN WIR DIE BEDÜRFNISSE UNSERER ANLEGER IMMER AN ERSTE STELLE. SETZEN WIR NEUE MAßSTÄBE. Unsere Gesellschaft wird davon profitieren, wenn wir Investitionen transparenter und kundenorientierter gestalten. Wir als CFA Society Germany fördern Geschäftsmodelle, die für Anleger von Vorteil sind. Verlangen Sie die Besten. Verlangen Sie CFA ® Charterholder. Gehen Sie den ersten Schritt unter letsmeasureup.org © 2018 CFA Institute. All rights reserved. 03 // 2018 49

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