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die bank 03 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG WOHNIMMOBILIENKREDITRICHTLINIE Missglückter Versuch Ein Jahr nach Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht macht sich bei vielen Finanzdienstleistungsinstituten Ernüchterung breit. Insbesondere der kurze Umsetzungszeitraum, ein deutlich länger dauernder Vertriebsprozess, ein teilweise signifikanter Rückgang der Kreditzusagen, Einschränkungen im Produktportfolio sowie Unklarheiten im Hinblick auf die rechtlichen Voraussetzungen der Kreditwürdigkeitsprüfung stellen die Finanzdienstleistungsinstitute vor große Herausforderungen in der täglichen Kreditvergabepraxis. 50 03 // 2017

REGULIERUNG Gemäß einer aktuellen Umfrage zu den Erfahrungen und Auswirkungen der neuen Regelungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf die Kreditvergabe bemängeln beinahe alle Finanzdienstleistungsinstitute den kurzen Zeitraum für eine rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen 1 . Insbesondere kritisierte der Großteil der Teilnehmer den sehr kurzen Zeitraum von zehn Tagen zwischen Veröffentlichung des finalen Umsetzungsgesetzes und Inkrafttreten der neuen Regelungen. Da sich im finalen Umsetzungsgesetz noch einige inhaltliche Änderungen, wie beispielsweise die Berechnung des effektiven Jahreszinses im Vergleich zum Regierungsentwurf ergaben, konnten einige dieser Regelungen so kurzfristig systemseitig nicht mehr umgesetzt werden. Aus diesem Grund war man auf aufwendige manuelle „Workarounds“ angewiesen, die sich nur mit hohem Personalaufwand bewerkstelligen ließen. Angesichts immer komplexer werdender IT-Systeme und fortschreitender Automatisierung im Finanzdienstleistungsgewerbe hätten sich die Teilnehmer daher mehr Zeit für eine vollständige, aber auch effiziente Umsetzung in den Systemen und Prozessen gewünscht. Folglich überrascht es nicht, dass nur die Hälfte der Institute die neuen Anforderungen mittlerweile vollumfänglich umgesetzt hat. Hoher Personalaufwand vonnöten Die Mehrzahl der Institute benötigte für die fristgerechte Umsetzung insgesamt mehr als 1.000 Personentage. Davon setzten 83 Prozent auf die gemeinsame Unterstützung interner und externer Ressourcen. Lediglich ein Teilnehmer bediente sich keiner externen Unterstützung und setzte die neuen Regelungen mit weniger als 100 Personentagen ausschließlich mit internen Mitarbeitern um. Insgesamt lässt sich dem Ergebnis entnehmen, dass nahezu alle Teilnehmer im Rahmen der Umsetzung in erster Linie auf die Unterstützung externer Berater vertrauten. Überwiegend negative Kundenreaktionen Auf die Frage, wie die Kunden des jeweiligen Finanzdienstleistungsinstituts auf die geänderten Abläufe bei der Kreditvergabe bisher reagiert haben, gaben die Teilnehmer an, dass weniger als 10 Prozent der Kunden ein positives Bild von den Reformen haben und der übrige Teil der Kunden eher verunsichert sei. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die ohnehin schon hohe Anzahl an Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehen vom Kunden zur Kenntnis zu nehmen sind, durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch weiter gestiegen ist. Vor dem Hintergrund, dass die Richtlinie den Zweck verfolgt, den Verbraucherschutz zu steigern, überrascht dieses Ergebnis. Die Verunsicherung der Kunden spiegelt sich auch in den Vertriebszahlen wider. Auch wenn die überwiegende Zahl der befragten Finanzdienstleistungsinstitute den Rückgang nicht auf den jeweiligen Vertriebskanal zuordnen konnte, verzeichnet immerhin ein Fünftel von ihnen einen Rückgang im vermittelten Geschäft von mehr als 50 Prozent. Einschränkungen im Produktportfolio Im Zuge der Umsetzung sahen sich 70 Prozent der Banken gezwungen, ihre Produktpalette einzuschränken. Die Einschränkungen der Produkte beziehen sich dabei insbesondere auf Fremdwährungsdarlehen. Aber auch Kopplungsgeschäfte, durch Kreditvermittler vermitteltes Geschäft sowie die Erbringung von Beratungsleistungen bei beratungsintensiven Produkten wurden in Teilen eingestellt. Erstaunlich ist, dass fast die Hälfte der Teilnehmer im Zuge der Umsetzung die Vergabe von Fremdwährungsdarlehen vollständig eingestellt hat. Hintergrund dieser Einstellung ist das neu geregelte Umwandlungsrecht des Darlehensnehmers bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung. Danach kann der Darlehensnehmer die Umwandlung des Darlehens in die Landeswährung des Darlehensnehmers verlangen, wenn er einen Währungsverlust von mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erleidet. In Zeiten sich ständig bewegender Finanzmärkte und damit einhergehenden Wechselkursschwankungen scheint es, dass Finanzdienstleistungsinstitute nicht gewillt sind, das Risiko von Währungsschwankungen und damit verbundene finanzielle Einbußen, die durch das Umwandlungsrecht entstehen können, zu tragen. Darüber hinaus führt der operative Aufwand, der in erster Linie aus der Identifikation der relevanten Geschäfte und der laufenden Überwachung der Wechselkurse besteht dazu, dass sich derartige Produkte für die Finanzdienstleister nicht mehr rechnen. Deutliche Implikationen auf das Vertriebsgeschäft Die Mehrzahl der Teilnehmer stellt aufgrund des aufwendigen Beratungsprozesses sowie des deutlich erhöhten Umfangs der zu berücksichtigenden Kundenunterlagen steigende Bearbeitungszeiten im Vertrieb fest. Aufgrund der 03 // 2017 51

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