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die bank 03 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

Beruf & Karriere Trends

Beruf & Karriere Trends WOHNIMMOBILIENKREDIT-RL Umdenken für BauFi-Berater ó Die ING-DiBa bietet ihren Vertriebspartnern ab sofort ein mit der Frankfurt School of Finance & Management entwickeltes Weiterbildungsprogramm zur Baufinanzierungs-Beratung an. Die Baufi-Berater können sich damit auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten, die mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf sie zukommen. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen soll spätestens im März 2016 in Kraft treten. Es definiert Standards für die Beratung über Immobilienkreditverträge und Mindestqualifikationen für Immobilienkreditvermittler. Das „Qualifying“-genannte Weiterbildungsprogramm basiert auf den Anforderungen des Gesetzesentwurfs, thematisch erweitert um praxisnahes Fachwissen rund um die Baufinanzierung. Es umfasst eine E-Learning-Plattform mit über 30 Einheiten zu Themen wie Kundenbonität, Kaufvertrag, Sicherheiten und spezifischen Schwerpunkten wie dem Erbbaurecht. Die einzelnen E-Learning-Module sind dem jeweiligen Wissensstand des Teilnehmers angepasst. Außerdem werden in acht Regionen Präsenz- Seminare zu Themen wie Immobilienbewertung, Bonitätsprüfung und erfolgreiches Marketing angeboten. Nach Teilnahme und einem erfolgreichen Abschlusstest erhalten die Absolventen von der Frankfurt School of Finance & Management und der ING-DiBa die Auszeichnung „Baufinanzierungsberater mit geprüfter Beratungsqualität“. NEUE REGELN FÜR SYNDIZI Mehr Kann, weniger Muss ó Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts kann sich auf die Tätigkeit als Syndikusanwalt beschränken, er darf, muss aber nicht daneben zusätzlich eine Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt ausüben. Das ist einer der Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte. Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) begrüßt dieses vom Bundesjustizminister vorgestellte Eckpunktepapier, das die Schaffung einer – bislang fehlenden – berufsrechtlichen Regelung für die Tätigkeit angestellter Rechtsanwälte vorsieht (vgl. § 58 StBerG). Wer als Anwalt für ein Unternehmen arbeitet, übt nach dieser Neuregelung eine zulassungspflichtige Tätigkeit aus. Damit verbunden ist die Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer, wodurch eine Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht. Das Eckpunktepapier sei gerade für die als Compliance Officer tätigen Syndikusanwälte ein wichtiger Schritt, sagte BCM-Vizepräsidentin Cornelia Koch, die sich wünscht, dass die neuen Regeln wie angekündigt rasch umgesetzt werden. Die nächste Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wird sich mit dem Thema befassen. Das vollständige Eckpunktepapier steht im Downloadbereich des Bundesjustizministeriums bereit. USER BEREIT, FÜR QUALITÄT ZU ZAHLEN Ende der Umsonst-Mentalität ó Alles jederzeit und umsonst haben zu wollen, das kann auf Dauer nicht funktionieren. Das sehen auch immer mehr Internetnutzer ein. Jeder dritte der von Bitkom befragten Nutzer gab an, im vergangenen Jahr für redaktionelle Inhalte wie Nachrichten, Berichte oder Reportagen im Web Geld ausgegeben zu haben. Im Vorjahr hatte erst ein Viertel der Internetnutzer für journalistische Angebote gezahlt. Auch die Summe, die User zu zahlen bereit sind, stieg: Von 13,60 € auf zuletzt 15,10 € pro Monat. Voraussetzung für die Einsicht ist aber, dass die Inhalte benutzerfreundlich aufbereitet werden, nicht zu teuer und einfach abzurechnen sind, hat der Digitalverband festgestellt. Laut Umfrage verfügen 22 Prozent der Befragten über ein Monats-Abo, bei dem die digitale Nutzung eines Mediums pauschal abgerechnet wird. 20 Prozent haben für einzelne Beiträge oder Ausgaben bezahlt. Lieblingsthema sind politische Berichte und Analysen, gefolgt von Wirtschaftsinformationen und exklusiven Sport- Berichten. 14- bis 29-Jährige machen mit 40 Prozent den größten Anteil der zahlungswilligen Nutzer aus. 64 diebank 3.2015

FALLSTRICKE GESCHICKT UMKURVEN Dienstwagen als Steuerfalle ó Der Dienstwagen ist sehr beliebt, aber seine private Nutzung kann bei Nichteinhaltung der steuerlichen Vorgaben zu hohen Nachzahlungen führen. Grundsätzlich gilt: Die private Nutzung eines Dienstautos ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bislang griff die Besteuerung nur in Fällen, in denen die private Nutzung des Fahrzeugs vermutet wurde. Der Bundesfinanzhof hat jüngst in mehreren Urteilen entschieden (z. B. BFH, Az. VI R 39/13), dass die Vermutung einer Privatnutzung dafür nicht mehr erforderlich ist. Ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil kann selbst dann vorliegen, wenn der Dienstwagen tatsächlich gar nicht privat genutzt wird. „Wird dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt und die private Nutzung vom Arbeitgeber zumindest theoretisch ermöglicht, führt dies in jedem Fall zu einem steuerpflichtigen Vorteil“, erläutert Christel Fries vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC). Die Steuerpflicht lässt sich nur unter strengen Bedingungen verhindern. Zunächst muss die Privatnutzung des betrieblichen Pkw im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten sein. Zudem muss der Steuerzahler per strengem Fahrtenbuch nachweisen, dass er das Auto nur rein dienstlich nutzt. Das gilt besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer. Fehlt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung, gehen die Finanzbehörden von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. ERWERBSQUOTE IMMER HÖHER Frauen wollen arbeiten ó Seit 1995 ist die Erwerbsquote unter deutschen Frauen um zehn Prozentpunkte gestiegen, die der Männer nur um einen Prozentpunkt. 2013 waren 46 Prozent aller Erwerbstätigen im Land weiblich. Da Frauen aber weiterhin öfter als Männer in Teilzeit arbeiten, lag ihr Anteil am Arbeitsvolumen nur bei rund 40 Prozent. Während 2013 fast jede zweite erwerbstätige Frau in Teilzeit arbeitete, war es unter den Männern nur jeder neunte Erwerbstätige, zeigt eine Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Überhaupt waren noch nie so viele Frauen in Deutschland erwerbstätig wie heute. Zwischen 1995 und 2013 stieg die Zahl der Frauen, die einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, von 15 auf 18 Millionen. Allein in den letzten zehn Jahren betrug der Zuwachs der Erwerbsquote acht Prozentpunkte. Die stärkere Beteiligung der Frauen am Arbeitsleben führt DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke zum einen auf das gestiegene Ausbildungsniveau der Frauen zurück. Für Männer wie Frauen gelte: Je höher die Qualifikation, desto größer sei in der Regel auch die Beteiligung am Arbeitsleben. Das Qualifikationsniveau der Frauen ist vor allem durch das Ausscheiden schlechter qualifizierter Jahrgänge aus dem Arbeitsleben deutlich gestiegen. Außerdem wollen einfach immer mehr Frauen arbeiten, unabhängig von ihrer Qualifikation. Brenkes Analyse beruht auf Daten des amtlichen Mikrozensus. HÖHERE FIXGEHÄLTER WEGEN GERINGERER BONI – DA LOHNT DIE ERHÖHUNG DOPPELT Banken zurückhaltender als Versicherungsbranche ó Die Grundgehälter von Managern und Fachkräften in der Finanzbranche werden in diesem Jahr voraussichtlich um 3,2 Prozent für Vorstände und 2,3 Prozent für das Senior Corporate Management steigen. Viele Institute haben im letzten Jahr die Grundgehälter erhöht, um Einbußen aufgrund der 2014 beschlossenen Bonusdeckelung aufzufangen oder grundsätzlich den variablen Anteil zu senken. Erhöhungen der Grundgehälter haben somit auch einen größeren Effekt, sagen die Berater von Mercer, die den „Global Financial Services Executive Compensation Snapshot Survey“ erstellt haben. Trotzdem fallen die Steigerungen geringer aus als erwartet, sagt Mercer-Partner Bernd Thomaszik. Darin drücke sich vielleicht der Wunsch nach mehr Stabilität und Nachhaltigkeit in der Vergütung aus. Insgesamt gehen die Banken 2015 von geringeren Anpassungen aus als die Versicherungen. Der Großteil der befragten Organisationen erwartet, dass sich die durchschnittlichen Gehälter der übrigen Angestellten auf dem Niveau von 2014 bewegen werden, wobei der Ausblick in Europa und den Emerging Markets positiver ausfällt als in Nordamerika. Von den Versicherern erwartet mehr als ein Viertel einen Anstieg der Angestelltengehälter, im Banken- sektor nur 15 Prozent. 60 Prozent aller Studienteilnehmer erwarten in diesem Jahr ähnlich hohe Bonuszahlungen wie letztes Jahr. Erhöhungen werden erwartet in den Bereichen Private Banking, Private Equity, Investment Banking sowie Schaden-/Unfallversicherungen. Mehr als 40 Prozent der Banken bieten ihren Mitarbeitern Zulagen, die von der jeweiligen Position abhängen. Voraussichtliche Erhöhungen der Grundgehälter im Finanzsektor 2015 (weltweit) Private Banking/High Net Worth 2,1 % Commercial Banking 2,3 % Retail Banking 2,4 % Investment Banking 2,5 % Asset Management 2,6 % Equities 2,8 % Control Functions 2,9 % Property and Casuality Insurance 3,1 % Life Insurance 3,2 % Quelle: Mercer, 2015. 0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 3.2015 diebank 65

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