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die bank 03 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

VERFAHREN DOKUMENTIEREN

VERFAHREN DOKUMENTIEREN Tücken digitaler Buchführung ó Nicht nur die bilanzierungspflichtigen Unternehmen, fast alle Selbstständigen (Einnahmeüberschuss-Rechner) sind betroffen: In der seit Januar geltenden GoBD wird konkretisiert, wie sich die Finanzverwaltung die Buchführung und die sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen vorstellt, wenn diese mit Hilfe von Software und IT-Systemen erstellt wurden. In der Regelung wurden die bisherigen GoBS und GDPdU zusammengefasst und Verschärfungen vorgenommen. Die GoBD seien ein dicker Aufgabenbrocken für Selbstständige und Unternehmen, warnt die Datev. Eine Nichtbeachtung könne die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gefährden. Einige der neuen Vorgaben machen Anpassungen in den kaufmännischen Prozessen der meisten Unternehmen notwendig, zumindest aber die Überprüfung vorhandener oder die Erstellung neuer Verfahrensdokumentationen. Neue Anforderungen werden etwa an die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen sowie an die Aufbewahrung von elektronischen Belegen und Daten aus sogenannten Vorsystemen gestellt. Die Finanzverwaltung problematisiert ausdrücklich leicht änderbare Office-Formate und die schlichte Aufbewahrung auf Dateisystemebene, wenn keine ergänzenden Maßnahmen zur Einhaltung der Ordnungsmäßigkeitsanforderungen ergriffen und dokumentiert werden. SICHERUNGSNETZ FÜR UNTERNEHMER Eigentumsvorbehalt schützt ó Der Eigentumsvorbehalt sichert dem Verkäufer bei Abschluss eines Kaufvertrags das Eigentum an der verkauften Ware bis zur ihrer vollständigen Bezahlung. Formulierungen dieser speziellen Verabredung finden sich auf den meisten Angeboten oder Lieferscheinen. Die richtige Anwendung des Eigentumvorbehalts kann als Sicherungsnetz für Unternehmer dienen und sie vor Schaden bewahren. Die Vereinbarung über den Eigentumsvorbehalt sollte aber unbedingt schon bei Abschluss des Vertrags getroffen werden, informiert die Bremer Inkasso GmbH. Wenn der Eigentumsvorbehalt nur auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein stünde, helfe das wenig, der Passus gehöre auf Angebote und Auftragsbestätigungen. Noch besser sei es, die Regelung in die eigenen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Verkäufer (i.d.R. nach Ablauf einer Nachfrist) vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Ware verlangen. Durch den Eigentumsvorbehalt kann der Verkäufer gegenüber anderen Gläubigern und mitunter auch für den Fall der unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte seinen Zugriff auf die Ware sichern. Bei einer Insolvenz des Belieferten kann der Verkäufer ein Aussonderungsrecht geltend machen und vom Insolvenzverwalter die Herausgabe der unbezahlten Ware verlangen, ohne als Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen zu müssen. SPRACHERKENNUNG KANN IN BANKEN ZEIT UND KOSTEN SPAREN HELFEN „Inge“ verrät Anrufern den Kontostand ó Die EZB hat 2013 Regulierungen für mehr Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr (SecuRe Pay) vorgestellt. Unternehmen sollen anhand dieser Richtlinien fortwährend auf technologische Innovationen setzen und ihre Kunden über Risiken und neue Lösungen informieren. Mit besseren Sicherheitsmaßnahmen wird dem Verlust von Kundenvertrauen entgegengewirkt. Wichtig ist vor allem eine eindeutige Erkennung des Kunden. Eine alleine auf Username und Passwort basierende Identifizierung erfüllt nicht mehr die Anforderungen der starken Authentikation. Unter SecuRe Pay gilt nur ein Verfahren als stark, das mindestens zwei der folgenden Merkmale verbindet: etwas, das nur der Kunde weiß (Passwort, PIN), etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. Token oder Karte) sowie etwas, das der Kunde ist (biometrisches Merkmal). Zur Sicherung von Transaktionen im mobilen Zahlungsverkehr setzen deshalb immer mehr Banken neben PIN- und TAN-Verfahren Sprachbiometrie ein. Anrufer können dabei im Verlauf einer Interaktion mit einer Sprachanwendung (im Rahmen eines Dialogsystems oder einer App) authentifiziert werden. Zunächst werden Sprachaufzeichnungen analysiert, für die der Kunde einen Beispiel- satz spricht. Daraus werden alle relevanten Informationen für einen „Stimmabdruck“ erstellt, ein irreversibles Modell der Stimme, das nur einer Person eindeutig zuzuordnen ist. Bei einem erneuten Anruf gleicht die Software diese Referenz mit den Sprecheigenschaften des Anrufers ab und ermittelt die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung. Entscheidend sind hier eindeutige Stimmmerkmale wie die Länge des Vokaltrakts, Tonhöhe oder Sprechgeschwindigkeit. Die Sprachauthentifizierung ist so präzise, dass die Software auch bei erkälteten oder alternden Stimmen verlässlich arbeitet. Für die Banken bietet der Einsatz von Sprachbiometrie vor allem Zeitersparnis im Identifizierungsprozess. So meldet das Call Center der britischen Barclays Bank fünf Prozent kürzere Anrufzeiten seit dem Einsatz der FreeSpeech-Lösung. Die Authentifizierung des Kunden erfolgt hier automatisch; im Verlauf des natürlichen Gesprächs wird die Stimme des Anrufers sekundenschnell mit dem hinterlegten Stimmabdruck verglichen. Die ING Bank in den Niederlanden setzt seit letztem Herbst in ihrer Mobile Banking App auf eine sprachgesteuerte Assistentin namens Inge, die auf Nachfrage den Kontostand angibt. 36 diebank 3.2015

Betriebswirtschaft Kompakt PRIORITÄT FÜR TREASURER Betriebskapital optimieren ó Vor dem Hintergrund einer anziehender Weltkonjunktur hat die Optimierung des Betriebskapitals auch im Jahr 2015 weiter hohe Bedeutung für die Unternehmen. Auf der Suche nach Wettbewerbsvorteilen schauen 80 Prozent der Treasurer in den Finanzabteilungen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für den Kapitalbedarf. Das Spektrum reicht von der Lieferkettenfinanzierung über die Verbriefung von Forderungen bis hin zu Factoring. Ganz oben auf der Prioritätenliste der Finanzchefs steht ein effektiveres Cash Management, gefolgt von der Freisetzung von Betriebskapital und einer Verbesserung der Risikosteuerung, brachte eine aktuelle Demica-Studie in Zusammenarbeit mit dem Trea-sury Management International (TMI) zutage. Die Freisetzung von gebundenem Betriebskapital ist wichtig, denn die Konditionen für Bankkredite sind schwierig und leiden immer noch unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Betriebskapitallösungen wie Lieferkettenfinanzierung und Forderungsverbriefung ermöglichten den Unternehmen eine Automatisierung der Finanzprozesse, sagt Demica-CEO Matt Wreford. Neben erhöhter Transparenz bedeute dies eine gesteigerte Betriebseffizienz, geringere Kosten und vor allem die Gewinnung von Barmitteln für Investitionen. Betriebskapitalmanagement stelle eine optimale alternative Quelle für inkrementellen Cashflow dar. ARBEITSKOSTEN SIND ZU HOCH Kein Lohndumping ó Der deutschen Wirtschaft wird oft Lohndumping vorgeworfen, dabei beweisen die Lohnstückkosten das Gegenteil, zeigt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW). Die Löhne sind nicht so niedrig, wie es die Debatte um den Mindestlohn suggerierte. Auch die hohe Produktivität deutscher Unternehmen (nur die USA haben eine höhere) reicht nicht aus, um die hohen Arbeitskosten auszugleichen. Im Verarbeitenden Gewerbe übertrafen 2013 lediglich die Schweiz, Belgien und einige skandinavische Länder Deutschland bei den Arbeitskosten. Im Ausland sind die Arbeitskosten durchschnittlich 24 Prozent niedriger als hierzulande. Die Folge: Die Lohnstückkosten sind bei der ausländischen Konkurrenz um zehn Prozent niedriger als in Deutschland. Höhere Lohnstückkosten haben nur das Vereinigte Königreich, Italien und Norwegen. Auch im Zeitverlauf fanden die IW-Forscher keinen Beleg für ein Lohndumping in Deutschland: Zwischen 1991 und 2013 stiegen die Lohnstückkosten um zwölf Prozent, während sie im Ausland im gleichen Zeitraum um sechs Prozent sanken. ZUGANG ZUM US-MARKT SONDIEREN Eurex baut Teilnehmernetz aus ó Auch Natixis, die Corporate- und Investmentbanking Sparte der Groupe BCPE, ist nun Clearing-Teilnehmer bei Eurex. Damit steigt die Zahl der Clearing-Teilnehmer des zentralen Kontrahenten für die Wertpapierleihe auf sechs, EurexOTC Clear hat nun über 40 Clearing-Teilnehmer. Die Franzosen, zweitgrößtes Finanzinstitut auf dem dortigen Bankenmarkt, erhoffen sich von diesem Schritt eine Entlastung im Hinblick auf die steigenden regulatorischen Anforderungen an die Bilanz und die Kosten. Zudem gab Eurex Clearing die strategische Zusammenarbeit mit BNY Mellon sowie State Street Bank and Trust Company bekannt. Das Clearinghaus sondiert so Ausdehnungsmöglichkeiten auf dem nordamerikanischen Markt. Umgekehrt möchten die US-Partner ihren Kunden Zugang zum Wertpapierleihe CCP-Service der Deutsche Börse-Tochter bieten. Der zentrale Kontrahenten-Service von Eurex Clearing wurde im November 2012 eingeführt und umfasst derzeit Wertpapiere aus Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz sowie ein breites Spektrum an internationalen festverzinslichen Instrumenten und börsengehandelten Fonds (ETFs). Zu den bereits zugelassenen sechs Clearing-Teilnehmern gesellen sich weitere Marktteilnehmer im Zulassungs- und Anbindungsverfahren. 3.2015 diebank 37

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