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die bank 02 // 2023

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 4 |

REGULIERUNG 4 | Quantitative Auswertung der Zahl von taxonomiefähigen Sektoren bzw. NACE-Codes 128 130 14 5 76 49 49 114 125 76 27 27 13 13 Neu Bisher Klimaschutz Anpassung Wasser Kreislaufwirtschaft Verschmutzung Biodiversität Quelle: zeb. nicht auszuschließen sind und verstärkte Investitionen in Katastrophenschutz notwendig werden. Die technischen Bewertungskriterien zu jeder Wirtschaftsaktivität werden in einem einheitlichen Schema dargestellt: 1. Die Beschreibung und Definition der Wirtschaftsaktivität legt technisch genau fest, welche Aktivitäten in ihren Bereich fallen und somit taxonomiefähig sind. Eine Wirtschaftsaktivität, die von keiner der gelisteten Definitionen eingeschlossen wird, ist damit auch nicht taxonomiefähig. 2. Die Einordnung in die NACE-Code-Systematik (statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) stellt klar, welche NACE-Codes der definierten Tätigkeit zugeordnet werden können. Dabei gibt es meist mehr als einen NACE-Code, wodurch die definierten Tätigkeiten als potenziell nachhaltige NACE-Code-Cluster gesehen werden können. 6 3. Technische Prüfkriterien für den wesentlichen Beitrag (Significant Impact) ergeben den ersten Schritt der eigentlichen Taxonomieprüfung. Hier wird dargestellt, wie die definierte Wirtschaftstätigkeit ausgeführt werden muss, um einen wesentlichen Beitrag zum betrachteten Klimaziel zu leisten. 4. Technische Prüfkriterien für erhebliche Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele (Do Not Significant Harm) sind der zweite Schritt der eigentlichen Prüfung. 5. Die abschließende Begründung und Kommentierung beleuchten den Kontext der definierten Wirtschaftstätigkeit genauer. Dieser Teil wird keinen Eingang in den finalen delegierten Rechtsakt der Kommission finden, in dessen Konstruktion allerdings beachtet und gegebenenfalls anderweitig eingebunden werden. Die aufgeführten Erläuterungen können somit zu einer besseren Prognose kommender legislativer Anforderungen beitragen. Mit der Ausarbeitung der taxonomischen Prüfprozesse für die neuen Umweltziele und Aktivitäten geht auch eine erhebliche Erweiterung der taxonomiefähigen Sektoren (analysiert auf Basis der NACE-Codes) einher. Die Abbildung ÿ 4 zeigt die Anzahl der behandelten NACE- Codes je Umweltziel. Dabei wird nach bisheriger Klimataxonomie und PSF-Entwürfen für die neue Umwelttaxonomie differenziert. Werden NACE-Codes in zwei Umweltkategorien behandelt, sind diese doppelt gelistet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Zahl der taxonomiefähigen Wirtschaftssektoren durch die Umwelttaxonomie fast verdoppelt wird. Ein Großteil der neuen NACE-Codes fällt dabei in die Umweltzielkategorie „Kreislaufwirtschaft“. Dieser Fokus im Bereich „Kreislaufwirtschaft“ ist auch bei den Prüfprozessen für neu aufgenommene Wirtschaftsaktivitäten in der vorherigen Tabelle zu erkennen. Auswirkungen auf Banken Banken sind von der Erweiterung der taxonomischen Landschaft durch die Umwelttaxonomie in vielfältiger Weise betroffen. Zunächst kommt es zu einer signifikanten Ausweitung des Geschäfts, das gemäß EU-Taxonomie als nachhaltig definiert werden kann. Dies ist sowohl aus geschäftspolitischer und kommunikativer als auch aus regulatorischer Perspektive relevant und grundsätzlich positiv zu bewerten. Im Rahmen des Reportings und der Offenlegung kommt es durch die Ausweitung der Taxonomie auch zu einer Erweiterung der zu berichtenden Kennzahlen und Templates. Insbesondere die verschiedenen Berechnungen einer Green Asset Ratio (GAR), also die Feststellung des Anteils an nachhaltigen Investitionen, werden dadurch facettenreicher und umfassender. Um die Nachhaltigkeit von Investitionen bzw. Kreditvergaben festzustellen, bedarf es allerdings gänzlich neuer Prozesse in den Instituten – von der Datenerhebung über das Reporting bis hin zur Steuerung. Vor allem die folgenden Faktoren sind dabei entscheidend für eine erfolgreiche Taxonomie-Anwendung: 40 02 | 2023

REGULIERUNG 1. Frühzeitige Datenerhebung und -beschaffung bilden die Basis für die Erfüllung der legislativen Anforderungen in den kommenden Jahren. Obwohl die Nachfrage weiter steigt, befinden sich marktgerechte Angebote zu Nachhaltigkeitsdaten erst in der Entwicklung. In diesem Umfeld muss die Auswahl von Anbietern oder die Etablierung eigener Erhebungsprozesse in Kompatibilität mit der eigenen IT-Landschaft unmittelbar nach Bekanntwerden der aufsichtsrechtlichen Anforderungen angestoßen werden. 2. Systematische Priorisierung von Umweltzielen: Da nicht alle Umweltziele gleich einfach zu prüfen sind, kann es sinnvoll sein, nur ein bestimmtes Umweltziel zuerst zu prüfen. So kann im Einklang mit den Absichten des Gesetzgebers effizient und mit minimiertem Prüfungsaufwand der eigene Nachhaltigkeitsgrad optimiert ausgewiesen werden. 3. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in der technischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen: Insbesondere Taxonomie-Tools werden ein entscheidender Kostenfaktor bei der Umsetzung sein. Da ein stetiger Ausbau der Regulatorik in den kommenden Jahren abzusehen ist, müs- FAZIT Mit dem Umfang an hochgradig detaillierter Regulatorik fordert die EU-Kommission im Rahmen der Klimataxonomie bereits heute viel von den Instituten. Nun liegen Entwürfe der PSF für eine Umwelttaxonomie vor, die im Jahr 2023 in einen weiteren delegierten Rechtsakt der EU münden dürften. Dadurch wird die Taxonomie signifikant erweitert. Die Komplexität sowie auch der Umfang der Taxonomie-Anwendungsmöglichkeiten werden weiter steigen. Erleichternd kann zugleich festgehalten werden, dass die Umwelttaxonomie zu keiner proportionalen Ausweitung führen wird. Dennoch müssen sich Banken nun zügig und koordiniert auf die neuen Taxonomie- Anforderungen vorbereiten. Sie können dabei auf den bisherigen Schritten der Taxonomie-Implementierung aufbauen. Nur durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen können sowohl die regulatorische Compliance sichergestellt als auch die Potenziale der Taxonomie-Ausweitung genutzt werden. sen die IT-Systeme von Beginn an antizipationsfähig konstruiert werden. 4. Kontinuierliches Monitoring der Taxonomielandschaft: Dies ermöglicht eine strategisch koordinierte und strukturiert steuerbare Umsetzung der notwendigen Schritte für eine konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung. 5. Ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien: Zwar sind diese in vielen Instituten bereits etabliert, müssen aber unter Umständen in Einklang mit der Weiterentwicklung der Taxonomie gebracht werden. Die frühzeitige Anpassung stellt einen realen, monetären Wettbewerbsvorteil dar. Autoren Dr. Jacob Kleinow ist Manager bei zeb. Der fachliche Fokus seiner Projekttätigkeit liegt im Bereich Finance & Risk. Dr. Matthias Petras ist Senior Consultant im gleichen Unternehmen, seine Projekttätigkeit liegt vor allem im Bereich Sustainable Finance & Banking. Paul Klein ist Praktikant in dieser Unternehmensberatung und schwerpunktmäßig im Bereich Finance & Risk tätig. 1 Vgl. delegierte Verordnung (EU) 2021/2139. 2 Vgl. Petras & Müller-Dethard (2022): „Sozialtaxonomie als Ergänzung – nach der Taxonomie ist vor der Taxonomie“, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Ausgabe vom 14. April 2022. 3 https://finance.ec.europa.eu/publications/call-feedback-platformsustainable-finance-preliminary-recommendations-technicalscreening-criteria_en. 4 https://finance.ec.europa.eu/system/files/2022-03/220330-sustainable-finance-platform-finance-report-remaining-environmentalobjectives-taxonomy-annex_en.pdf. 5 https://finance.ec.europa.eu/system/files/2022-11/221128-sustainable-finance-platform-technical-working-group_en.pdf. 6 NACE steht für die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft , „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“, Anm. der Red. 02 | 2023 41

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