Aufrufe
vor 1 Jahr

die bank 02 // 2023

  • Text
  • Wwwbankverlagde
  • Verordnung
  • Insbesondere
  • Vers
  • Regulierung
  • Institute
  • Token
  • Kryptowerte
  • Anforderungen
  • Unternehmen
  • Banken
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 2 |

REGULIERUNG 2 | Zeitliche Übersicht der regulatorischen Entwicklungen von Klima- und Umwelttaxonomie 18. Juni 2020 Erlass der Verordnung EU/2020/852 (Taxonomieverordnung) 4. Juni 2021 Erlass der delegierten Verordnung EU/2021/2139 zu den Umweltzielen 1 und 2 30. März 2022 Finaler PSF-Entwurf technischer Kriterien zu den Umweltzielen 3 bis 6 (Teil 1) 1. Januar 2023 Ursprünglich vorgesehene Anwendung der Umweltziele 3 bis 6 2020 2021 2022 2023 18. Dezember 2020 PSF-Entwurf technischer Kriterien zu den Umweltzielen 1 und 2 3. August 2021 Initialer PSF-Entwurf technischer Kriterien zu den Umweltzielen 3 bis 6 28. November 2022 Finaler PSF-Entwurf technischer Kriterien zu den Umweltzielen 3 bis 6 (Teil 2) bis Ende 1. Halbjahr 2023 Voraussichtliche Veröffentlichung der delegierten Verordnung der EU zu den Umweltzielen 3 bis 6 Quelle: zeb. von der EU-Kommission beauftragt, einen analogen Entwurf zur technischen Prüfung der verbleibenden folgenden vier Umweltziele auszuarbeiten: 1. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, 2. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 3. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, 4. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Während das letzte Umweltziel indirekt schädliche Umwelteinwirkungen im Blick behält, ist bei den restlichen Zielen der direkte Einfluss auf die Umwelt maßgeblich. Die Wechselwirkungen zwischen den Zielen werden in der Abbildung ÿ 1 verdeutlicht. Mitte des Jahres 2021 legte die PSF einen ersten Entwurf 3 mit Prüfkriterien für die Umweltziele drei bis sechs vor und stellte diesen zur Konsultation. Das mehr als tausendseitige Dokument listete für eine Vielzahl von Sektoren und Wirtschaftsaktivitäten konkrete Bedingungen für deren Taxonomiekonformität auf. Die öffentliche Konsultation schloss Ende 2021. Nach einer längeren Überarbeitungsphase wurde der finale Entwurf Ende März 2022 an die EU-Kommission übergeben und befindet sich seitdem im legislativen Prüfprozess. Im dazugehörigen Anhang 4 werden erneut aktivitätsspezifische Prüfkriterien dargestellt. Die Struktur der Prüfkriterien entspricht dabei weitgehend der bisherigen Klimataxonomie, die sich mit den Umweltzielen eins und zwei befasst. Im November 2022 kam es zu einem Nachtrag seitens der PSF mit zusätzlichen Kriterien für bestehende und neu aufgenommene Wirtschaftsaktivitäten. 5 Nach ursprünglicher Planung sollte die Umwelttaxonomie bereits Anfang 2023 zur Anwendung kommen. Nachdem bis Ende 2022 kein Rechtstext seitens der EU-Kommission vorlag, wird nunmehr mit einer Veröffentlichung bis Mitte 2023 gerechnet. Die Anwendung dürfte sich in der Folge um mindestens ein Jahr bis 2024 verzögern. Siehe dazu die Abbildung ÿ 2. Mehr Aktivitäten als nachhaltig definiert Für die PSF steht klar im Fokus, mit den Veröffentlichungen aus dem Jahr 2022 die technischen Grundlagen einer weiteren delegierten Verordnung in Ergänzung zur bestehenden Klimataxonomie zu schaffen. Analog zur bestehenden Klimataxonomie werden für eine Reihe von Wirtschaftsaktivitäten Kriterien aufgestellt, mit deren Erfüllung sie im Sinne eines Umweltziels nachhaltig sind. Die Kriterien für eine spezielle Wirtschaftsaktivität, um ein bestimmtes Umweltziel zu erreichen, stellen jeweils einen Prüfprozess dar. Die Tabelle ÿ 3 stellt die Anzahl der neu ausgearbeiteten Prüfprozesse für Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der Umwelttaxonomie zusammen, geordnet nach Makrosektor und Umweltziel. Außerdem ist die Anzahl der bereits bestehenden Prüfprozesse für Wirtschaftsaktivitäten der Klimataxonomie je Umweltziel enthalten (Darstellung in Klammern). Die erste Erkenntnis aus der quantitativen Auswertung bezieht sich auf die Gesamtzahl möglicher Prüfprozesse und damit auf die Zahl möglicher Wege zur Nachhaltigkeit von Geschäftsaktivitäten. Insgesamt definiert die PSF in ihrem Entwurf Kriterien für 72 neue Prüfprozesse. Damit kommt es also zu einer signifikanten Ausweitung des potenziell nachhaltigen Geschäfts. Im Vergleich mit den 195 Prüfprozessen, die bereits im Rahmen der Klimataxonomie definiert wurden, fällt jedoch auf, dass die Umwelttaxonomie in ihrem Umfang deutlich geringer ausfällt als die Klimataxonomie – obwohl Kriterien für vier anstatt für zwei Umweltziele spezifiziert werden. Dies liegt auch daran, dass für die meisten Aktivitäten Kriterien für nur ein Umweltziel und nicht für 38 02 | 2023

REGULIERUNG 3 | Quantitative Auswertung der neu aufgenommenen Prüfprozesse gemäß PSF-Entwurf vom März 2022 sowie Komplementierung vom Oktober 2022 Makrosektor/Umweltziel Anpassung Wasser Klimaschutz Kreislaufwirtschaft Verschmutzung Biodiversität Total Landwirtschaft/Försterei/Fischerei (4) (4) 4 4 (8) Produktion 1 (17) (17) 11 7 1 20 (34) Energie (31) (31) 1 1 (62) Bau/IKT*/Katastrophenschutz (7) 9 (7) 1 5 15 (14) Transport 4 (17) (17) 1 5 (34) Tourismus/Renaturierung (1) 1 (1) 1 1 1 4 8 (2) Wasser/Abfall (12) 1 (12) 3 7 3 14 (24) Information (2) (3) (5) Forschung (3) (2) (5) Finanzdienstleistungen (2) (2) Erziehung (1) (1) Gesundheit/Soziales (1) (1) Kunst (3) (3) Ermöglichende Aktivitäten 1 2 2 5 Total 6 (94) 11 (101) 7 26 12 10 72 (195) * Informations- u. Kommunikationstechnologien Quelle: zeb. mehrere oder gar alle Umweltziele definiert werden. Es wird also deutlich, dass die PSF bestimmte Wirtschaftsaktivitäten als prädestiniert für die Erreichung einzelner Umweltziele ansieht. Die Eignung für mehrere Umweltziele bleibt somit die Ausnahme. In Bezug auf die neuen Prüfprozesse lässt sich erkennen, dass ein besonderer Fokus auf dem Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ liegt. 26 von 72 neuen Prüfprozessen entfallen hierauf, was für die spezielle praktische Relevanz dieser Nachhaltigkeitsdimension spricht. Im Hinblick auf die Makrosektoren liegt der Schwerpunkt im Sektor „Produktion“ mit 20 von 72 neuen Prüfprozessen. Davon können wiederum elf auf das Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ geprüft werden. Die PSF sieht in diesem Bereich, der auch die Herstellung von Plastik und Textilien umfasst, besonderes Potenzial für ökologische Nachhaltigkeit und setzt durch die erweiterte Prüfsystematik konkrete Anreize für unternehmerische Initiativen. Daneben ist auch der Makrosektor „Bau, IKT, Katastrophenschutz“ verstärkt spezifiziert worden. Besonders Unternehmen im Katastrophenschutz haben so die Möglichkeit, ihre Aktivitäten als taxonomiekonform auszuweisen. Dies zeigt das Bewusstsein der PSF dafür, dass zunehmende Umweltkatastrophen 02 | 2023 39

die bank