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die bank 02 // 2023

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT Zu

MANAGEMENT Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen die Folge Krypto-Verwahrplattformen – für Geschäftsbanken ein Muss? In dieser Folge unseres Podcasts „durch die bank“ berichtet Dr. Holger Meffert über die Krypto- Verwahrplattform, die die DZ Bank gerade für das Geschäft mit institutionellen Investoren aufbaut. FAZIT Für Investoren und die Anlageberatung der Bank sind insbesondere die Kriterien „Rendite“, „Risiko“ und „Liquidität“ entscheidend, da diese vorrangig für die Analyse einer Anlageklasse in Betracht gezogen werden. Nach anfänglich starken Kurszuwächsen und sich anschließenden Verlusten befinden sich die bedeutsamen Kryptowerte gegenwärtig eher in einer Seitwärtsbewegung. Da Kryptowerte im Portfoliokontext dennoch eine Diversifikationsalternative sein können, geht zumindest ein Teil der Marktteilnehmer von einer dauerhaften Etablierung der Anlageklasse auf den Finanzmärkten aus. Offen ist, welche Token sich künftig durchsetzen werden. Vor diesem Hintergrund kann es für Investoren sinnvoll sein, sich mit der Anlage klasse zu beschäftigen. Ein alleiniges Investment in Kryptowerte ist mit hohen Risiken verbunden und auch aus risikoaffiner Investorensicht nicht zu empfehlen. Allein aufgrund der Beratungs- und Anlagebedürfnisse ihrer Kunden sind traditionelle Banken gefordert, sich intensiv mit dieser Asset- Klasse zu beschäftigen. Des Weiteren ergeben sich für Banken aufgrund ihrer guten Reputation und der hohen Unsicherheit im Markt sowohl bei professionellen als auch privaten Anlegern entlang der Wertschöpfungskette interessante Geschäftsmöglichkeiten. Welche Dienstleistungen angeboten werden, hängt von der Positionierung und Kundenstruktur der Bank ab. Jedoch gilt für alle gleichermaßen, dass man die Seriosität der Bank dabei nicht aufs Spiel setzen darf. Insofern sind etwa bei der Auswahl von Netzwerkpartnern die einschlägigen Regeln der MaRisk zu beachten. Vor dem Hintergrund der aus Krypto-Assets resultierenden technischen Risiken spielen die BAIT eine entscheidende Rolle. Zudem erfordert die Erbringung aller Krypto-Dienstleistungen ein Höchstmaß an Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Abschließend sei hier nochmals auf die restriktive Einschätzung der Aufsichtsbehörden hinsichtlich des Angebots von Dienstleistungen durch Banken in Bezug auf Kryptowerte – zuletzt durch den Baseler Ausschuss – hingewiesen. 22 02 | 2023

MANAGEMENT bühren und gegebenenfalls Erfolgshonorare an. Zudem erfordert ein Investment in AIFs in der Regel eine Mindestanlagesumme, die das Anlagevolumen von Kleinanlegern überschreitet. Für AIFs mit festen Anlagebedingungen gilt zusätzlich eine gesetzliche Beschränkung für das Investment in Kryptowerte: Hier dürfen maximal 20 Prozent des Fondsvolumens in diese Anlageklasse investiert werden. Generell bieten AIFs durch das Gebot der Risikostreuung sowie der im KAGB definierten regulatorischen Vorgaben ein hohes Maß an Anlegerschutz. Hier sind Registrierungs-, Berichts- und Verwahrpflichten einzuhalten. Im Vergleich zu den Einlagen bei Krypto-Börsen werden die Vermögenswerte des Anlegers durch die Unterbringung in einem Sondervermögen geschützt. Dieses fließt im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft nicht mit in die Insolvenzmasse ein. Bezüglich Krypto-Fonds können traditionelle Banken die Beratung, den Handel, die Verwahrung und bei Betreiben einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auch die Auflage eines solchen Fonds übernehmen. In Deutschland wurden bereits reine Krypto-Fonds mit Investorengeldern in vielfacher Millionenhöhe aufgelegt. In der Grafik ÿ 2 ist ein generalisierender Vergleich der verschiedenen Investmentmöglichkeiten ersichtlich. Autoren Lukas Arns ist Absolvent der Hochschule der Deutschen Bundesbank. Prof. Dr. Oliver Kruse lehrt an der Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung der Autoren wieder. Interessierte Leser können bei der Redaktion eine Liste mit weitergehenden Literaturempfehlungen der Autoren anfordern. 1 Die MiCA definiert den Begriff Kryptowert als eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Die Kryptowerte unterscheiden sich in drei Arten von Token (siehe Info- Kasten 1). Die MiCA kommt für Kryptowerte infrage, die bisher nicht durch andere europäische Regelungen (wie etwa die MiFID) erfasst sind. In Bezug auf Kryptowerte als Anlageklasse kann deshalb die MiCA oder etwa die MiFID einschlägig sein. 2 Bewusst ist hier die Anlegerkategorisierung aus der MiFiD II gewählt worden, da es sich bei Kryptowerten um Anlageinstrumente handelt, die als Finanzinstrumente definiert werden oder zumindest einen finanzmarktähnlichen Charakter haben und insofern vielfach die MiFID II zur Anwendung kommt. 3 Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur oder Aktien von Unternehmen, die Kryptowerte schaffen, werden nicht betrachtet. 4 Auf eine nähere Unterscheidung zwischen „echten“ und algorithmischen Stablecoins wird hier verzichtet. 5 Das gilt auf nationaler Ebene gleichfalls für BaFin und Bundesbank. 6 Auf die Diskussion um den gesellschaftlichen Mehrwert von Investments in Kryptowerte wird hier nicht näher eingegangen. 7 Auf die genaue Erläuterung von Proof of Work beziehungsweise Proof of Stake wird hier nicht näher eingegangen. 02 | 2023 23

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