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die bank 02 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG DATENQUALITÄTSMANAGEMENT IN KREDITINSTITUTEN (TEIL 2) Aufsichtliche Überprüfungen und erste Ergebnisse 44 02 | 2022

REGULIERUNG Auf Basis einer Analyse der wesentlichen Risiken und Schwachstellen von signifikanten Instituten (SI) hat die EZB drei strategische Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022 bis 2024 festgelegt. Dazu zählt die Adressierung struktureller Schwächen von Banken im Bereich der Steuerungsmöglichkeiten von Management- und Leitungsorganen. In diesem Zusammenhang stehen auch Defizite in der Risikodatenaggregation und -berichterstattung und somit das Datenqualitätsmanagement im Fokus der Aufsichtsaktivitäten. Im Sinne eines wirksamen Risikomanagements müssen Management- und Leitungsorgane eines Kreditinstituts stets über die Risiken des Instituts informiert sein, um jederzeit angemessene Entscheidungen zur Risikosteuerung treffen zu können. Dazu bedarf es einer verlässlichen Risikoberichterstattung, die die aktuelle Risikosituation des Instituts vollständig, genau und zeitnah wiedergibt. Grundvoraussetzung dafür ist eine hohe Datenqualität der vom Institut erhobenen und aggregierten Risikodaten, die für die Risikoberichterstattung genutzt werden. Die „Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“ (BCBS 239) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht stellen daher nicht nur umfassende Anforderungen an die interne Risikoberichterstattung von Instituten, sondern auch an deren Datenqualitätsmanagement im Kontext der Risikodatenaggregation. (Einen ausführlichen Beitrag hierzu können Sie in „die bank“ 01/2022 lesen.) Die BCBS 239-Anforderungen nehmen dabei nicht nur die Institute in die Pflicht, sondern adressieren insbesondere die Bankenaufsicht, der mit der Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen eine bedeutende Rolle zukommt. 1 Gemäß BCBS 239-Grundsatz 12 müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden die Einhaltung der BCBS 239-Anforderungen an die Risikodatenaggregation und -berichterstattung in Kreditinstituten regelmäßig überprüfen und beurteilen. Dabei sind die Überprüfungen in die regulären aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren einzubeziehen, die zusätzlich um thematische Überprüfungen, denen mehrere Institute gleichzeitig unterzogen werden, ergänzt werden können. Die Arbeit der Bankenaufsicht muss sich dabei auf geeignete Instrumente stützen, die es ihr ermöglichen, Mängel zu sanktionieren sowie deren angemessene und zeitnahe Abstellung zu verlangen. Die BCBS 239-Anforderungen sehen dazu vor allem die Nutzung von Instrumenten unter Säule 2 des Baseler Rahmenwerks vor. 02 | 2022 45

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