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die bank 02 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG LIEFERKETTENGESETZ TRIFFT AUCH BANKENSEKTOR Schutz der Menschenrechte ist nicht mehr freiwillig Mit Blick auf die umfangreichen Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes, die ab 2023 Anwendung finden sollen, sind auch in den Banken bereits jetzt geeignete Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. So sollte mit geeigneten Strukturen zur Überwachung der Compliance etwa die verpflichtende jährliche Risikoanalyse sichergestellt werden. Andernfalls können Bußgelder und Reputationsrisiken drohen. Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Schutz der Menschenrechte. In Handel und Produktion werden regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt erheblich beeinträchtigt – etwa im Fall brennender Fabriken, zerstörter Regenwälder und ausbeuterischer Kinderarbeit. Die deutsche Wirtschaft importiert Rohstoffe, Vorprodukte und fertige Erzeugnisse aus aller Welt. Deutsche Unternehmen tragen daher eine gewisse Mitverantwortung für die Zustände in den Ländern ihrer Handelspartner. Um Menschenrechts- und Umweltverstößen in der Wirtschaft entgegenzuwirken, besteht rechtspolitischer Handlungsbedarf. In Deutschland fehlte es bislang an entsprechenden Regelungen. Internationaler Menschenrechtsschutz Die Grundlage des heutigen Menschenrechtsschutzes bilden die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Es handelt sich dabei um rechtsverbindliche internationale Verträge, die von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert worden sind. Auch Deutschland hat sich dazu verpflichtet, die in den Abkommen garantierten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Daneben gibt es zahlreiche weitere internationale Abkommen, die einen völkerrechtlichen Rahmen des Menschenrechtsschutzes bilden, der innerstaatlich durch entsprechende Regelungen auszufüllen ist. Trotz der weitreichenden Zustimmung, die die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte erfahren haben, ist die tatsächliche Einhaltung der damit verbundenen Pflichten keineswegs gesichert. Die meisten der auf internationaler Ebene eingerichteten Erzwingungsverfahren besitzen nur eine geringe Durchschlagskraft. Das Lieferkettengesetz An Umsetzungsgesetzen speziell zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Lieferkette von Unternehmen fehlte es bislang. Um das zu ändern, hat sich die Bundesregierung auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem Namen „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ geeinigt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf am 3. März 2021 auf den Weg gebracht, der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen, und zwei Wochen später hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei legt das Gesetz klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft somit Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene. Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Lieferkettengesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind, und verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Das Gesetz bricht mit dem Prinzip der Freiwilligkeit und verpflichtet Unternehmen erstmals zum verbindlichen Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Die Gesellschaft ist nicht mehr auf den Goodwill der Unternehmen angewiesen. Die Einhaltung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kontrolliert. Verstöße sollen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Bedeutung des Lieferkettengesetzes für den Bankensektor Nach § 1 des Lieferkettengesetzes soll es ab dem 1. Januar 2023 auf Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmern mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder Sitz im Inland anwendbar sein. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Anwendbarkeitsschwelle auf 1.000 Arbeitnehmer. Finanzdienstleistungsinstitute sind vom Wortlaut des § 1 des Lieferkettengesetzes ebenso erfasst wie alle anderen Unternehmen. Obwohl die Kreditvergabe selbst nicht unmittelbar in die Lieferkette eingebunden ist, hat sie dennoch Auswirkungen darauf. Die Kreditvergabe ermöglicht oft erst das Betreiben beziehungsweise das Aufrechterhalten von Lieferketten. 26 02 | 2022

REGULIERUNG Betrachtet man zudem Sinn und Zweck des Lieferkettengesetzes, so wird deutlich, dass auch bei der Kreditvergabe der Schutzzweck des Gesetzes tangiert wird. Es werden folglich auch Finanzdienstleistungsinstitute bei dem Thema Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe in den Blick genommen werden. Insgesamt sind die Auswirkungen des Gesetzes auf den Finanzsektor jedoch schwer einzuschätzen. Banken werden jedenfalls in den Fokus geraten, wenn es um die Finanzierung von „Lieferketten“ geht, die gegen die Schutzpflichten des Gesetzes verstoßen. Beim Angebot einer Finanzdienstleistung, beispielsweise durch Kreditinstitute, findet ein wesentlicher Teil zeitgleich mit der Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem Kunden statt und setzt, beispielsweise durch Investition oder Kreditvergabe, weitere Produktionsprozesse frei. Vom Gesetz erfasst sind jegliche Geschäftsbeziehungen entlang der „Lieferkette“. Eine genaue Umgrenzung des Begriffs gibt es nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Begriff weit zu verstehen ist. 02 | 2022 27

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