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die bank 02 // 2021

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG REGULATORY

REGULIERUNG REGULATORY ROADMAP 2021 Die Folgen der Pandemie und des Finanzskandals rücken in den Fokus Der Ausblick auf das Jahr 2021 ist nicht ohne Rückblick auf das vergangene Jahr und die außergewöhnlichen Umstände, die durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufen wurden, möglich. Der Finanzsektor wurde in diesem Rahmen mit den Folgen einer Krise konfrontiert, deren Ursache nicht das Ergebnis eines Marktoder Regulierungsversagens war. Auch wenn die regulatorischen Maßnahmen der vergangenen zehn Jahre nicht immer unumstritten waren, bleibt zu konstatieren, dass die verschärften Kapitalanforderungen die Stabilität der Banken deutlich erhöht haben. Dies trug dazu bei, dass sich der Finanzsektor – jedenfalls bisher – vergleichsweise resilient gegenüber der Pandemie gezeigt hat. Darüber hinaus zeigen die aktuellen Entwicklungen auch, dass es sich bei der Schaffung eines stabilen Finanzsystems weniger um Einzelmaßnahmen handelt als vielmehr um einen kontinuierlichen Prozess, der sich immer neuen Herausforderungen stellen muss. Dies wird nicht zuletzt durch die Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den Wirecard-Skandal unterstrichen. Die dadurch auf den Weg gebrachten Gesetzesinitiativen sollen nun das Vertrauen in die Integrität des Finanzmarkts stärken. Weitere Schwerpunktthemen bleiben – wie im Vorjahr – die Auswirkungen der globalen Megatrends Digitalisierung und Nachhaltigkeit auf den Finanzsektor. 1. Bankenpaket (CRD V, CRR II, BRRD II, SRMR II) Das überarbeitete EU-Bankenpaket ist in Teilen bereits Mitte 2019 in Kraft getreten, was u. a. für die TLAC- und MREL-Anforderungen nach der CRR II (2019/876) gilt. 1 Andere Teile des Bankenpakets, die CRD V (2019/878), SRMR II (2019/877) und BRRD II (2019/879) betreffen, gelten seit dem 29. Dezember 2020. Bestimmte Regelungen der CRR II, die insbesondere dem Proportionalitätsgrundsatz Rechnung tragen, treten aber erst ab dem 28. Juni 2021 in Kraft. Danach sollen kleinere und weniger komplexe Institute (Bilanzsumme bis 5 Mrd. €) hinsichtlich der Offenlegungs-, Melde-, Vergütungs- und Handelsbuchanforderungen entlastet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat die neuen Vorgaben der CRD V und BRRD II, u. a. zu Eigenkapital- und Abwicklungsregeln, durch das Risikoreduzierungsgesetz (RiG), umgesetzt – nicht zu verwechseln mit dem Risikobegrenzungsgesetz aus dem Jahr 2008. Die neuen Regelungen sind in Teilen Ende Dezember 2020 in Kraft getreten bzw. sind ab dem 28. Juni 2021 und 1. Januar 2023 anwendbar. 30 02 // 2021

REGULIERUNG Neben der Änderung von Eigenmittel- und Abwicklungsvorschriften im KWG und SAG wurde durch das RiG auch § 2f KWG neu eingefügt, der die in der CRD V angelegte Zulassungspflicht für (gemischte) Finanzholding-Gesellschaften umsetzt. Daran anknüpfend setzt § 8b KWG die Vorgaben zur neuen Regelung der Zuständigkeiten für die Gruppenaufsicht über Instituts- oder Finanzholding-Gruppen um. Daneben ist insbesondere mit Blick auf den Brexit und der damit einhergehenden Qualifizierung als Drittstaat die neue Pflicht gem. § 2g KWG für Bankengruppen zur Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens hervorzuheben, sofern das Mutterunternehmen in einem Drittstaat ansässig ist. Das Gesetzespaket enthält weiter im neuen § 25a Absatz 5b KWG eine Herabsetzung der Schwelle zur Bestimmung der Risikoträger nach der Delegierten Verordnung (604/2014). Mit Hinblick auf die Leverage Ratio wurde in der Umsetzung der CRD V ein neuer Puffer für global systemrelevante Institute (G-SIIs) eingeführt. Diesen müssen G-SIIs ab dem 1. Januar 2023 bilden (§ 10j KWG). Neben zahlreichen neuen Säule I-Anforderungen gelten künftig im Abwicklungsrecht u. a. strengere MREL-Anforderungen. 2. Benchmark-Verordnung Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet die Verlängerung der Übergangsfrist zur Verwendung kritischer Referenzwerte (Euribor, Eonia, Libor) gemäß der Benchmark-Verordnung (2016/1011). Nach den Übergangsregeln darf ein Index-Anbieter einen als kritisch anerkannten Referenzwert bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin bereitstellen. Die Drittstaaten betreffenden Regelungen bezüglich Administratoren und Referenzwerten werden insbesondere vor dem Hintergrund des Brexits Bedeutung erlangen. Die „Working Group on euro risk-free rates“ wurde gegründet, um Alternativen zu den bisherigen Referenzwerten zu empfehlen. Die EZB hatte bereits alternativ eine Zinsstruktur auf Basis der Euro Shortterm Rate vorgestellt. Ziel ist es, bis Ende 2021 auf alternative risikofreie Zinssätze umzustellen. 3. Brexit Nach Ablauf der Übergangszeit ist am 1. Januar 2021 das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen vorläufig in Kraft getreten. Die noch erforderliche Ratifizierung durch das EU-Parlament ist im ersten Quartal 2021 zu erwarten. Das Abkommen umfasst ein Freihandelsabkommen, eine enge Partnerschaft betreffend Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen, ein übergeordnetes Governance- Rahmenwerk und adressiert auch die künftige Erbringung von Finanzdienstleistungen. Neben einer generellen Definition und einem Katalog der davon erfassten Tätigkeiten enthält das Abkommen umfassende Absichtserklärungen. Danach wollen die Vertragsparteien internationale 02 // 2021 31

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