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die bank 02 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Die

REGULIERUNG Die „Vorschriften über drei Ebenen“ finden sich im japanischen Bankengesetz und kategorisieren fünf verschiedene risiko-basierte Kapitalisierungsniveaus. Diese Maßnahmen basieren auf den Vorschriften der USA aus dem Einlagensicherungsgesetz (Federal Deposit Insurance Act). Diese Korrekturmaßnahmen (Prompt Corrective Actions) reichen von der Anordnung zur Vorlage eines Plans zur Verbesserung der Profitabilität über die Anordnung von Kapitalmaßnahmen, Einschnitte in den Geschäftsbetrieb, Verkauf oder Verwerden können, werden im Rahmen dieser Abwicklung beschränkt. Die Abwicklungskosten soll die FDIC durch den neu gegründeten Orderly Liquidation Fund finanzieren. Japan: Drei Ebenen gegen finanzielle Schieflagen Japan musste schon rund zehn Jahre vor Lehman seine eigene Bankenkrise bewältigen. Dadurch waren 2008 bereits einige Einlagensicherungsgesetze sowie Gesetze zur Stabilisierung der Finanzmärkte in Kraft. Nach dem Zusammenbruch der Lehman-Brothers- Gruppe hat die japanische Regierung gleichwohl weitere Schutzmechanismen etabliert. Das Ziel: Die Risiken von Bankeninsolvenzen reduzieren. Über drei Ebenen will Japan von Anfang an Probleme aufdecken und finanzielle Schieflagen von Finanzinstituten verhindern: ZZ Ebene 1: Die erste Ebene befindet sich bei dem Justizministerium, das aus makroökonomischer Sicht die Risikoindikatoren analysiert, einschätzt und so eine Art Frühwarnsystem ermöglicht. Dabei geht man davon aus, dass fast alle Industriesektoren mit dem Finanzsektor verbunden sind und sich gegenseitig beeinflussen. Z Z Ebene 2: Die zweite Ebene bezieht sich auf die Aufsicht der japanischen Finanzinstitute: Sie basiert auf sehr detaillierten Handbüchern und Guidelines für die Inspektion von Großbanken bzw. von Einlagenkreditinstituten, die öffentlich einsehbar sind. Diese engmaschig geführte Aufsicht setzt jedoch auf die Eigenverantwortung und Transparenz aller Banken. Damit sind die Kreditinstitute gezwungen, ihre Kapital- und Liquiditätsverfügbarkeit gegen ihre eigenen individuellen Stressszenarien zu testen und die Ergebnisse und Methoden vierteljährlich zu berichten. Dabei wird gefordert, dass der Stresstest wöchentlich durchgeführt wird. ZZ Ebene 3: Die dritte Ebene stellt die konkreten Handlungsmöglichkeiten dar. Die Aufsichtsbehörde kann korrigierend einschreiten, wenn bestimmte Capital Ratios unterschritten werden und damit die Bank als „schwach“ qualifiziert wird. Die Finanzaufsicht kann dann dementsprechende Maßnahmen anordnen, um eine Überschuldung zu vermeiden. Für Liquiditätskrisen wie insbesondere bei Lehman ist der Capital-Ratio-Ansatz allerdings weniger geeignet. 50 02 // 2019

REGULIERUNG schmelzung von Unternehmensteilen bis zur Beendigung von Geschäftsbereichen. Im Fall der Überschuldung ist die Einstellung des Geschäftsbetriebs des betroffenen Instituts ebenfalls eine valide Maßnahme. Zudem kann die Aufsichtsbehörde Maßnahmen anord- nen, die an die sogenannte Liquidity Coverage Ratio geknüpft sind und damit Forderungen gegen die Bank gefährden würden. Japan zeigt sich bei Insolvenzen leidgeprüft und gerade deshalb besonders dynamisch vorbereitet, wenn es um Abwicklungsmaßnahmen geht. Voller Optionen: Das japanische Einlagensicherungsgesetz Vorschriften, um einer systematischen Krise eines Einlagenkreditinstituts zu begegnen, finden sich weitestgehend im japanischen Einlagensicherungsgesetz (Deposit Insurance Act). Im Fall einer Insolvenz stehen dem Einlagensicherungsinstitut – eine staatliche Behörde ähnlich der deutschen Entschädigungseinrichtungen – die normalen Insolvenzgesetze Japans zur Verfügung, das Sanierungsgesetz und das Reorganisationsgesetz. Für die Liquidation bleibt zudem auch das Konkursverfahren. Wie eine Bankeninsolvenz in Japan ablaufen könnte, lässt sich gut an einem Beispiel darstellen: Das Einlagensicherungsinstitut kann finanzielle Unterstützung bei der Übernahme oder Aufspaltung einer insolventen Bank bieten. Dabei wird das Management der betroffenen Bank ausgetauscht und ein Finanzverwalter eingesetzt. Mit dem sog. Special Crisis Management lassen sich die Aktien der insolventen Bank auf Anordnung des Premierministers übernehmen. Dadurch wird die Bank faktisch verstaatlicht, auch wenn das Einlagensicherungsinstitut nicht formal Teil der Regierung ist. Die Verstaatlichung gilt als letztes Mittel des Einlagensicherungsinstituts, wenn die Liquiditätsmaßnahmen nicht reichen, um die systemische Gefahr für das Finanzsystem durch die finanziell angeschlagene Bank zu beseitigen. Diese vorübergehende Maßnahme soll die Restrukturierung so weit voranschreiten lassen, bis ein Verkauf oder eine Übertragung möglich ist und die öffentlichen Gelder wieder eingebracht werden können. 1 Das Einlagensicherungsgesetz bietet aber auch die Möglichkeiten der Übernahme der Good Assets auf eine Bridge Bank und den Verbleib der Bad Assets in der alten Bank, die dann abgewickelt wird. Das Einlagensicherungsgesetz wurde 2013 reformiert, um möglichen systemischen Risiken des Finanzmarkts besser begegnen zu können. Die Vorschriften werden zunächst ausgeweitet auf Gruppen von Banken, Versicherungen, Fonds und Investmentgesellschaften. Unter Maßgabe der Fachaufsicht kann der Premierminister die ordentliche Abwicklung (Ordinary Resolution) eines Instituts anordnen. Verhindert werden soll damit eine schwerwiegende Störung des japanischen Finanzmarkts oder eines anderen Finanzsystems. Zudem kann der Premierminister die Wirkung bestimmter Nettingvereinbarungen und Kündigungsklauseln in Finanzverträgen und Finanzsystemen aussetzen, um eine Übertragung oder andere Maßnahmen zu implementieren, mit dem Ziel, schädigende Störungen im Finanzsystem zu verhindern. EU: Die Suche nach Harmonie Ein Jahr nach der Lehman-Insolvenz wurde durch die EU-Kommission ein Papier für ein grenzüberschreitendes Krisenmanagement im Banksektor vorgelegt. Die Aufsichtsbefugnisse sollten vereinheitlicht, harmonisiert und insbesondere die Institute dazu gebracht werden, Notfall- oder Abwicklungspläne vorzubereiten und vorzuhalten. Nach vier Jahren Diskussion kam der Richtlinienvorschlag schließlich im Jahr 2012. Die neuen Richtlinien und Verordnungen werden seit 2015 angewendet und bündeln die Bemühungen, die Finanzmärkte der EU zu stabilisieren – vor allem mit Blick auf die Auswirkungen von Bankinsolvenzen in der Größe von Lehman. Eine Rahmen-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) soll die Abwicklung vergleichbarer Fälle vereinfachen. Die wesentlichen Neuerungen der BRRD sind Sanierungs- und Abwicklungspläne. So simpel sie klingen, so kompliziert, aber auch so sinnvoll sind sie. Sanierungspläne, die alle europäischen Banken nun erstellen und jährlich aktualisieren müssen, verfolgen das Ziel, auf eine Krise – beziehungsweise eine deutliche Verschlechterung der finanziellen Situation – vorbereitet zu sein und diese vorab minimieren zu können. Daneben soll durch die Abwicklungspläne eine rasche und kosteneffiziente Abwicklung von Kreditinstituten sichergestellt werden, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die Erstellung dieser Abwicklungspläne erfolgt durch das Single Resolution Board (SRB), welches als das zentrale Organ der Abwicklung von unter SSM-Aufsicht stehenden Instituten zuständig ist. 02 // 2019 51

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