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die bank 02 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG INSOLVENZRECHT FÜR BANKEN SEIT DER LEHMAN-PLEITE Es war einmal in Amerika… 2008 sorgte die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers weltweit für Schlagzeilen und ein Beben im globalen Finanzsystem. Seither hat es für die Regelungen und Maßnahmen bei der Insolvenz einer Bank große Änderungen gegeben. Bei allen Änderungen der letzten zehn Jahre ist jedoch auffallend, dass es gerade in den wichtigen Rechtssystemen der USA und der EU sowie Japans zahlreiche Gemeinsamkeiten gibt. Nachdem sie die staatlichen – beziehungsweise staatlich geförderten – Hypothekenfinanzierer Fannie Mae, Freddie Mac sowie die Investmentbank Bear Stearns noch gerettet hatte, war für die US-Regierung unter Präsident George Bush bei der Bank Lehman Brothers eine weitere Rettungsaktion nicht mehr vertretbar. Verluste von über 4 Mrd. US-Dollar in einem Quartal und das Scheitern eines Verkaufs in einer „Wochenend-Hauruck-Aktion“ führten am Morgen des 15. Septembers 2008, einem Montag, zum Insolvenzantrag der Investmentbank nach Kapitel 11 des US-Bankruptcy Codes. Lehman und die Folgen Die Auswirkungen waren immens und weltweit nicht nur im Lehman-Konzern spürbar: ZZ ZZ ZZ Deutschland: Die BaFin erließ ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot nach den Vorschriften des Gesetzes für das Kreditwesen (KWG). Darauf folgte die Feststellung des Entschädigungsfalls und schließlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13. November 2008 nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Vereinigtes Königreich: Über das Vermögen der in London ansässigen Investmentbank Lehman Brothers (International) Europe eröffnete am 15. September 2008 der UK High Court of Justice ein Administration-Verfahren nach dem englischen Insolvency Act von 1986. Japan: Am 16. September 2008 stellten die japanischen Gesellschaften der Lehman- Brothers-Gruppe einen Antrag auf Eröffnung eines Civil-Rehabilitation-Verfahrens. Dies geschah, nachdem die Financial Services Agency Japans am 15. September ZZ noch eine Verfügung erlassen hatte, die es ermöglicht, bestimmte Vermögenswerte im Land zu halten und verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Einlagegelder zu unternehmen. Niederlande: Für die niederländische Gesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. folgte ein vorläufiges Moratorium nach dem niederländischen Konkursgesetz am 19. September 2008. Darauf folgte die Erklärung des Konkurses und Eröffnung des (Insolvenz-)Verfahrens am 8. Oktober 2008. Diese Liste ließe sich durchaus weiter fortsetzen. Ein Punkt fällt aber bereits an dieser Stelle auf: Alle Verfahren wurden und werden nach den normalen Vorschriften des jeweiligen Insolvenzrechts des Landes abgewickelt. Im Prinzip also genauso, wie bei einer klassischen Unternehmensinsolvenz. Die Insolvenz von Lehman Brothers hat dazu geführt, dass die meisten Gesetzgeber weltweit mit einzelnen Gesetzesvorhaben reagiert haben, um die Stabilität der Finanzmärkte und das Vertrauen in die systemrelevanten Finanzinstitute wieder aufzubauen. Es gibt daher auch weiterhin Unterschiede innerhalb der insolvenzrechtlichen Regelungen und Maßnahmen für die Insolvenzen von Banken. Fakt ist jedoch, dass die Gemeinsamkeiten überwiegen – gerade in den wichtigen Rechtssystemen der USA und der EU sowie Japans, auf die im Folgenden einzeln eingegangen wird. USA: Patientenverfügungen für Banken In den USA wurde zwei Jahre nach der Lehman-Insolvenz der sogenannte Dodd Frank Act verabschiedet – ein umfassendes Gesetz, mit dem die Stabilität des Finanzmarkts der Vereinigten Staaten gefördert und Verbraucher stärker vor missbräuchlichen Finanzdienstleistungen geschützt werden sollten. Für Banken besonders relevant sind die Abschnitte 1 und 2 des Gesetzes: ZZ Mit Abschnitt 1 des Dodd Frank Acts wurden die sogenannten Patientenverfügungen in das Finanzwesen eingeführt: die Living Wills für systemisch wichtige Finanzinstitute. Diese sind damit verpflichtet, Abwicklungspläne unter den Vorschriften des Bankruptcy Codes oder anderer Insolvenzregime (wie z. B. Liquidationsgesetze für Versicherungen auf Bundesstaatenebene) für den Fall eines signifikanten finanziellen Krisenfalls oder Zusammenbruchs auszuarbeiten und vorzuhalten. Diese Pläne sind regelmäßig an die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) und das Federal Reserve Board zu übermitteln. Als systemisch wichtig gelten Banken mit mehr als 50 Mrd. US-$ konsolidierten Aktiva und andere Finanzinstitute, die der Aufsicht des Federal Reserve Board unterstehen. Die Frage, welche Finanzinstitute genau vom Dodd Frank Act betroffen sind, hängt jedoch von diversen Faktoren ab – etwa dem Umfang der Transaktionen, dem Risikopotenzial und den Wirkungen eines Ausfalls auf das gesamte Finanzsystem. Im Fokus der Living Wills steht die Frage, wie Einlagen binnen eines Werktags nach der Insolvenz einer Bank verfügbar gemacht und wie die Vermögenswerte maximal verwertet werden können und somit die Gläubiger möglichst geringe Verluste haben. Das Ziel ist die schnelle und geordnete Abwicklung, ohne das Finanzsystem zu gefährden. ZZ Abschnitt 2 ermächtigt die Aufsichtsbehörden, Maßnahmen für eine geordnete Abwick- 48 02 // 2019

REGULIERUNG lung von systemrelevanten Finanzinstituten vorzunehmen – die sogenannte Orderly Liquidation Authority. Somit können das Finanzministerium, die Notenbank und die FDIC gemeinsam beschließen und eingreifen, wenn ein Finanzinstitut mit Verbindlichkeiten auszufallen droht und dieser Ausfall schwerwiegende negative Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität der USA hat. Das US-Finanzministerium kann die Verwaltung (Receivership) über das Finanzinstitut unter Führung der FDIC als Receiver anordnen. Diese Verwaltung kann über die Holdinggesellschaft sowie weitere Töchter ausgeweitet werden. Vor Anordnung der Receivership muss der US-Finanzminister feststellen, dass keine privatwirtschaftliche Alternative zur Abwicklung gegeben ist, dass die Auswirkungen dieser Abwicklung auf die Stakeholder mit Blick auf die Stabilisierung des Finanzmarkts angemessen ist und dass das Finanzinstitut bereits angewiesen wurde, alle verfügbaren wandelbaren Schulden umzuwandeln. Die FDIC soll dafür alternative Abwicklungsstrategien gegenüber einer schlichten Liquidation insbesondere durch Rekapitalisierung konzipieren. Eine Strategie firmiert unter dem Stichwort Single Point of Entry (SPOE), und bedeutet, dass alle Vermögenswerte sowie kurzfristige und gesicherte Verbindlichkeiten auf eine Bridge Bank übertragen werden, während die langfristigen Verbindlichkeiten und Anteile zurückbleiben. Die FDIC ist mit weiten Ermächtigungen ausgestattet und kann das Institut etwa durch die Übertragung von Vermögenswerten oder die Gründung von Gesellschaften wie dieser Bridge Bank in veränderter und abgespeckter Form sanieren. Das Verfahren ist zwar bei dem US District Court for the District of Columbia anzumelden, für die weiteren Maßnahmen wie Übertragung, Verkauf und Abspaltung ist aber keine gerichtliche Genehmigung notwendig. Die Rechte der FDIC, Verträge zu beenden oder gegen Forderungen aufzurechnen, gehen über die vergleichbaren Rechte hinaus, die das schuldnerische Unternehmen sonst im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hat. Die Rechte der Derivateinhaber, die sonst wegen der Insolvenz gekündigt oder fällig gestellt sowie abgerechnet 02 // 2019 49

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