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die bank 02 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT Abwicklung unter

MARKT Abwicklung unter Fortführungswerten - statt zu Zerschlagungswerten Der Abbau hat stets unter Einhaltung der Anforderungen der Aufsicht u. a. in Bezug auf Kapitalquoten und Liquiditätskennziffern zu erfolgen. Eine enge und revolvierende Abstimmung mit der BaFin sowie der Deutschen Bundesbank sind dabei selbstverständlich. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand: im Gegensatz zu einer Insolvenz oder einer Gone-Concern-Variante kann die Bilanzierung der einschlägigen Bilanzpositionen unverändert unter Fortführungsge- » Für eine erfolgreiche Abwicklung eines Instituts ist die enge Abstimmung aller relevanten Rückbaumaßnahmen mit den Aufsichtsbehörden erforderlich. « sichtspunkten und somit eben nicht zu Zerschlagungswerten erfolgen. Zu beachten ist, dass neben Bilanzpositionen auch sog. außerbilanzielle Positionen (wie z. B. Forderungen aus Factoringstrukturen sowie Eventualverbindlichkeiten) Berücksichtigung finden müssen. Ein geordneter Rückbau erfordert entsprechende liquide Mittel. Neben der Bereitstellung von Liquidität durch den Einlagensicherungsfonds ist das Versilbern leicht liquidierbarer Vermögenswerte zu priorisieren, um den Stützungsbedarf zu begrenzen. In diesem Zusammenhang ist in der frühen Phase des geordneten Rückbaus insbesondere der Fokus auf das Separieren und Verkaufen einzelner Geschäftsfelder bzw. -aktivitäten im Rahmen von Share- oder Asset-Deals zu legen. Auf der Passivseite eignen sich Rückkauftransaktionen u. a. von Anleihen oder Schuld- verschreibungen mittels der gewonnenen Liquidität aus dem Rückbau der Aktiva. Mit Priorität sollten insbesondere die „Langläufer“ zurückgekauft werden, da diese einen erheblichen Einfluss auf die Dauer des Rückbaus bzw. der Abwicklung haben. Kosteneinsparung durch Auslagerungen Zur Optimierung der Kostenquote eignen sich Kosteneinsparungsmaßnahmen in Verbindung mit Auslagerungsmaßnahmen. In besonderer Weise können IT-Dienstleistungen, aber auch Kunden-Call-Center oder Shared- Service-Bereiche (wie der Personalbereich) auf externe Anbieter ausgelagert werden. Dabei müssen die Anforderungen an Auslagerungen gem. KWG und MaRisk beachtet werden. Die Aufsichtsbehörden haben umfassende Anforderungen an Auslagerungen definiert. Weitere signifikante Kosteneinsparungspotenziale liegen im Bereich der Sachkosten (d. h. Personal- und IT-Kosten), aber auch in Kostenpositionen im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen wie Dienstleistungsverträgen. Insofern ist es erforderlich, zum einen die benötigten Personalressourcen in Abhängigkeit des Fortschreitens des Rückbaus und zum anderen die erforderlichen IT- Systeme in Verbindung mit bestehenden Dienstleistungsverträgen eng zu managen. Wichtig ist, an dieser Stelle anzumerken, dass die Anforderungen und der Umfang an das Meldewesen i. d. R. nicht mit dem Rückbaufortschritt des Bankgeschäfts einhergehen. Das Institut verbleibt solange unter dem Aufsichtsregime der Aufsichtsbehörden, bis das ehemals erlaubnispflichtige Bankgeschäft vollständig abgewickelt ist – auch, wenn es nicht mehr als CRR-Institut klassifiziert ist. Im Einzelfall können Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen mit der BaFin und der 16 02 // 2019

MARKT Deutschen Bundesbank diskutiert und realisiert werden. Enge Abstimmung mit Aufsichtsbehörden Für eine erfolgreiche Abwicklung eines Instituts ist die enge Abstimmung aller relevanten Rückbaumaßnahmen mit den Aufsichtsbehörden erforderlich. Insbesondere das richtige Timing für den Liquidations- bzw. Auflösungsbeschluss hat in diesem Zusammenhang höchste Priorität. Mit einer derartigen Beschlusslage verliert die Bank unverzüglich ihre CRR-Institutseigenschaft und damit u. a. das Privileg, ein Bundesbankkonto bei der Deutschen Bundesbank führen zu können. Dieser gravierende Schritt muss somit sehr gut überlegt werden, stellt er doch eine Zäsur dar. Es wird daher empfohlen, diese Beschlusslage erst dann herbeizuführen, wenn die Aktiva und Passiva sowie alle außerbilanziellen Positionen auf ein Mindestniveau zurückgebaut werden konnten. Mit Liquidations- bzw. Auflösungsbeschluss hat die Gesellschaft ihre Möglichkeit, nach dem Going-Concern-Prinzip zu bilanzieren, unwiderruflich verloren. Mit Beginn der Liquidationsphase einer Bank-GmbH bzw. der Abwicklung einer Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft greifen die Regularien gem. GmbHG oder AktG entsprechend. Im Mittelpunkt stehen die Beendigung laufender Gerichtsprozesse sowie die Realisierung eines Liquidationserlöses nach Begleichung aller Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern und auch die einvernehmliche Einigung mit den zuständigen Finanzämtern und Steuerbehörden. Mit Löschen der Gesellschaft aus dem Handelsregister sind alle zu diesem Zeitpunkt noch entsprechend den gesetzlichen Vorga- ben aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen für weitere zehn Jahre aufzubewahren. Im Gegensatz zur Abwicklung systemrelevanter Banken (SRM / SSM) wurde die geordnete Abwicklung nicht-systemrelevanter Banken in Deutschland bereits praktiziert. Der Autor dieses Artikels hat u. a. die Abwicklung der Valovis Bank entscheidend mitgeprägt. Diese hat zum 30. Juni 2018 auf die allgemeine Bankerlaubnis verzichtet, agiert als zu beaufsichtigendes Institut und wird im Jahr 2019 in die Liquidation überführt. FAZIT Die jeweiligen Bankenverbände in Deutschland sind sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der freiwilligen Einlagensicherung grundsätzlich als Krisenmanager für Schieflagen von Kreditinstituten gut vorbereitet. Die Abwicklung systemrelevanter Kreditinstitute in Europa erfolgt auf europäischer Ebene. Die BaFin agiert als nationale Aufsichtsbehörde, die bei Schieflage eines bedeutenden Kreditinstituts Abwicklungsmaßnahmen vorbereitet und umsetzt. Bei weniger relevanten Banken hat sich jüngst die Abwicklung in Form eines geordneten Rückbaus im Going Concern mehr als bewährt. Autor Thomas Schädle, Dipl.-Wirtschaftsingenieur und Director bei anchor Management, ist auf die Beratung von Banken und Finanzdienstleistern in Sonder-, Krisenund Insolvenzsituationen spezialisiert. 02 // 2019 17

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