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die bank 02 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT SANIERUNG Best

MARKT SANIERUNG Best Practice bei der Abwicklung nicht-systemrelevanter Banken Die Konsolidierung des Bankensektors in Deutschland hat längst begonnen. Aktuelle Beispiele sind die Veränderungen bei der HSH Nordbank und der NordLB oder die Entwicklungen im Sparkassensektor, aber auch die weiterhin aktuelle Diskussion um die Schaffung eines deutschen Global-Players. Eine Marktkonsolidierung bedeutet aber nicht nur Übernahmen und Fusionen. Institute, die den Herausforderungen nicht gewachsen sind, werden aus dem Markt ausscheiden. Ihnen droht eine geregelte Insolvenz bzw. die Abwicklung. Die Finanzbranche steht bekanntermaßen vor großen Herausforderungen, und der deutsche Bankenmarkt scheint besonders betroffen. Das Niedrigzinsumfeld, die Kosten der Regulierung sowie die fällige Modernisierung der IT-Landschaft und Maßnahmen zur Digitalisierung, dazu das durch die FinTechs und den Einsatz moderner Technologien veränderte Kundenverhalten zwingen die Entscheidungsträger deutscher Banken zum raschen Handeln. Laut einer aktuellen Studie von Bain & Company aus dem Jahr 2016 sind Einsparungen in Höhe von mindestens 35 Mrd. € innerhalb der nächsten zehn Jahre erforderlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Warum trifft es im internationalen Vergleich deutsche Banken besonders? Der Druck auf die Einnahmeseite und die immer noch zu hohe Kostenquote – deutsche Banken weisen im Durchschnitt ein Cost-Income-Ratio von 69 Prozent aus – machen es Banken im nationalen Markt besonders schwer, die erforderlichen Veränderungen in den bestehenden Geschäftsmodellen umzusetzen, wie etwa eine Neuausrichtung und eine Verringerung der Komplexität. Der deutsche Markt ist mit ca. 1.700 Kreditinstituten nicht nur „over-banked“, er ist so stark fragmentiert wie kein anderer Bankenmarkt einer relevanten Volkswirtschaft im internationalen Vergleich. Mit ca. 36 Filialen pro 100.000 Einwohner weisen deutsche Banken noch immer die mit großem Abstand höchste Filialdichte aller großen Volkswirtschaften aus. Kostenreduzierungen durch die Hebung von Skaleneffekten können bei dieser Wettbewerbsintensität nur schwer erreicht werden. Geregelte Insolvenz oder Abwicklung Für systemrelevante Banken hat der europäische Gesetzgeber einen europaweit einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus für den Umgang mit illiquiden, systemrelevanten bzw. global agierenden Kreditinstituten etabliert: den Single Resolution Mechanism (SRM). In Deutschland sind die Vorgaben der europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie mit Inkrafttreten des Sanierungsund Abwicklungsgesetzes (SAG) Anfang 2015 umgesetzt worden. Sie gelten insbesondere für systemrelevante bzw. global agierende Kreditinstitute. Hierbei gibt die CRR-Verordnung (Capital Requirements Regulations) quantitative Anforderungen zu einer angemessenen Eigenkapitalausstattung, zu Großkreditgrenzen sowie zu der Liquiditätsausstattung an die Banken vor. Der neue europaweite Abwicklungsmechanismus fungiert für die Kreditinstitute als zweite Säule neben einer europäischen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM). Die BaFin ist dabei als nationale Abwicklungsbehörde Teil des einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Aber in Deutschland gelten aktuell nur 21 Kreditinstitute der insgesamt ca. 1.700 Banken als systemrelevant. Das bedeutet: über 98 Prozent der Kreditinstitute in Deutschland, die als nicht systemrelevant bzw. weniger bedeutend klassifiziert sind, unterliegen nicht dem europäischen Abwicklungsmechanismus. Wie kann demnach der zu erwartende Marktaustritt nicht-systemrelevanter Kreditinstitute in Deutschland aussehen? Blaupause für Abwicklungen In der Vergangenheit gab es bereits Insolvenzen bei Kreditinstituten, jüngstes Beispiel ist die Maple Bank GmbH in Frankfurt am Main. Aber es gab und gibt auch Abwicklungen, wie z. B. die Westfalenbank AG, das Bankhaus Wölbern, die Düsseldorfer Hypothekenbank sowie die Valovis Bank. Besonders die Abwicklung der beiden letztgenannten Geldhäuser scheint als Blaupause für künftige Abwicklungen dienen zu können. Worin unterscheiden sich diese beiden Abwicklungen von anderen? Die Frage ist relativ einfach zu beantworten. In einem ersten Schritt muss das für das notleidende Kreditinstitut zuständige Institutssicherungssystem entscheiden, ob es wirtschaftlich vorteilhafter ist, das Institut in die Insolvenz gehen zu lassen – dann muss gem. Einlagensicherungsgesetz die gesetzliche Entschädigungseinrichtung des Verbands private Einleger gemäß § 5 ff EinSiG entschädigen – oder ob das institutsbezogene freiwillige Sicherungssystem des Verbands (freiwilliger Einlagensicherungsfonds) entsprechende Stützungsmaßnahmen durchführt und somit Gesellschafter des Kreditinstituts wird. 14 02 // 2019

MARKT Sowohl die Düsseldorfer Hypothekenbank als auch die Valovis Bank wurden nach der Stützung durch den in beiden Fällen zuständigen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken in einen geordneten Rückbau im ‚Going Concern‘ überführt. Diese Abwicklungsvariante sieht entgegen der im GmbHG oder AktG implizierten Vorgehensweise vor, dass ein Kreditinstitut zunächst mit Stützung des Einlagensicherungsfonds sein Neugeschäft einstellt – es sei denn, aufsichtsrechtliche Anforderungen würden dieses erfordern – und die im Bankbuch befindlichen ehemals erlaubnispflichtigen Bilanzpositionen auf der Aktiv- und Passivseite abbaut. Ein Liquidations- (gem. GmbHG) bzw. ein Auflösungsbeschluss (gem. AktG) erfolgt zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich nicht. 02 // 2019 15

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