BERUF & KARRIERE VERGÜTUNGSSTRUKTUREN IN DEN TOP-BANKEN Gehälter sind kein Spiegel der Geschäftsergebnisse Eine aktuelle Studie zeigt: Während die Ertragslage der größten Banken in Deutschland rückläufig ist, bleiben die Vergütungen dennoch relativ konstant. Dabei sollten die Institute auch schon vor der Novelle der Institutsvergütungsverordnung bei der Festlegung der Boni insbesondere die Ertragslage berücksichtigen. Es ist daher davon auszugehen, dass die regulatorische Vorgabe eher Einfluss auf die Gestaltung der Vergütungssysteme und -strukturen haben wird, als auf die Vergütungshöhe. Im Geschäftsjahr 2016 war die Ertragslage der Top-Banken rückläufig. Das durchschnittliche Vorsteuerergebnis lag bei 233 Mrd. €, ein Minus von 15 Prozent. Auch die Größe der Firmen nahm ab. Die durchschnittliche Bilanzsumme sank um sechs Prozent auf 121 Mrd. €, die Mitarbeiterzahl um rund vier Prozent auf 6.506 Mitarbeiter. Das geht aus einer Analyse zur Vergütungspraxis in deutschen Großbanken hervor, in die aktuelle Daten von 31 Instituten sowie die veröffentlichten Informationen aus den Geschäfts- und Vergütungsberichten der deutschen Top 50-Banken einflossen. Vorstandsvergütungen stabil Ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklung zeigt sich die Vergütung auf Vorstandsebene vergleichsweise konstant. Ein Vorstandsvorsitzender verdient im Median mit 770.000 € etwas weniger, ein Ordentliches Vorstandsmitglied mit 605.000 € etwa so viel wie im Vorjahr. Dabei korrelieren die Vergütungshöhen insbesondere mit den Bilanzsummen: Die Vorsitzenden der Vorstände der Top 20-Banken verdienen mit 1.015.000 € im Median deutlich mehr, bei den Top 30-Banken sind es 955.000 €. Der Vergütungsabstand zwischen Vorstandsvorsitzenden und Ordentlichen Vorstandsmitgliedern ist im Jahresvergleich ebenfalls konstant geblieben. Der Schritt vom Ordentlichen Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden wird weiterhin mit einem Vergütungs-Plus zwischen 25 und 50 Prozent belohnt. Im Gegensatz dazu verdoppelt sich die Vergütung beim Eintritt in das Leitungsgremium im Vergleich zu der darunterliegenden Führungsebene. Aus Sicht der Institutsvergütungsverordnung sind Geschäftsleiter in bedeutenden Instituten immer Risikoträger. Daher wird ein erheblicher Teil ihrer variablen Vergütung unter Vorbehalt gewährt, verzögert ausbezahlt und kann künftig gemäß der Verordnungs-Novelle noch bis zu sieben Jahre nach Gewährung zurückgefordert werden. Das marktübliche Verhältnis aus variabler und fixer Vergütung beträgt bei Vorstandsvorsitzenden 50 Prozent, bei Ordentlichen Vorstandsmitgliedern 37 Prozent. Nur etwa jedes zehnte Institut gewährt den Vorständen mehr variable als fixe Vergütung. Werte oberhalb von 200 Prozent sind für Institute gesetzlich untersagt. Direktvergütungen im Top-Management kaum verändert Der Begriff des Top-Managements schließt die ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung ein. Die marktübliche Direktvergütung von Führungskräften auf der ersten Ebene (Bereichsleiter) 60 02 // 2018
BERUF & KARRIERE liegt mit 295.000 € knapp unterhalb der des Vorjahrs. Auf der zweiten Ebene (Abteilungsleiter) liegt dieser Wert bei 165.000 €. Auch hier hat es im Vergleich zum Vorjahr wenige Veränderungen gegeben, wobei die Grundvergütungen leicht ansteigen und die variablen Vergütungen etwas rückläufig sind. Der Schritt von der zweiten auf die erste Führungsebene wird mit einem Vergütungszuwachs von 27 bis 70 Prozent belohnt, der Schritt von Middle-Management ins Top-Management bringt etwa 50 Prozent mehr. 02 // 2018 61
NR. 2 Februar 2018 ZEITSCHRIFT FÜR
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