Aufrufe
vor 2 Jahren

die bank 01 // 2022

  • Text
  • Banken
  • Zahlungsverkehr
  • Institute
  • Banking
  • Markt
  • Digitalisierung
  • Anforderungen
  • Deutschland
  • Unternehmen
  • Zukunft
  • Verlag.de
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT 3 | Umsetzung der

MARKT 3 | Umsetzung der Vergütungsanforderungen im Gruppenzusammenhang Regulatorische Anforderungen im Gruppenzusammenhang ABC Bank AG ABC Leasing GmbH ABC Investment GmbH ABC Versicherungs AG ABC Wertpapier KG 1 2 3 4 5 KWG, InstitutsVergV KWG KAGB VAG, VersVergV WplG, Wpl-VergV Gruppenweite Vergütungsstrategie Quelle: compgovernance. der InstitutsVergV 4.0 diesen auch auf die konkrete Umsetzung in den einzelnen Tochterunternehmen aus. Da die Anforderungen an die Gruppenumsetzung durch die Neufassung des § 27 InstitutsVergV insgesamt komplexer geworden sind, erhöht dies auch die Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Vergütungsbeauftragten. Insbesondere die zunehmende Anzahl von Besonderheiten und Ausnahmen für die verschiedenen Institutsarten (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierinstitute, Versicherungen und Leasingsowie Factoring-Unternehmen) fordern besondere Aufmerksamkeit in der Umsetzung sowie die Ermittlung und Vergütung der Gruppen Risk Taker und des Gruppen-Vergütungsberichts. ÿ 3 Vorgaben zum Vergütungskontrollbericht Im Vergütungskontrollbericht bewertet der Vergütungsbeauftragte die Angemessenheit der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter des Instituts (ohne Geschäftsleiter) einschließlich der Umsetzung in den nachgelagerten Töchtern des Konsolidierungskreises (Gruppenzusammenhang). Die BaFin-Auslegungshilfe zur Instituts- VergV 6 gibt Vorgaben zu Struktur und Inhalten des Berichts. Neben einem deskriptiven Teil mit Darstellungen zu Vergütungsstrategie und -systemen in der Konzernmutter und den relevanten nachgeordneten Tochterunternehmen sind Darstellungen und Bewertungen der regulatorischen Konformität der Vergütungslösungen Pflicht. Ausdrücklich zählt auch die Überwachung der Ausgestaltung und Umsetzung des Offenlegungsberichts mit den Vergütungsangaben (§ 16 InstitutsVergV i. V. m. Art. 450 CRR) zu den Aufgaben des Vergütungsbeauftragten und damit auch zu den Inhalten seines Vergütungskontrollberichts. In seinem Tätigkeitsbericht beschreibt der Vergütungsbeauftragte themenbezogen die von ihm durchgeführten Überprüfungs- und Überwachungshandlungen sowie die korrespondierenden Prüfergebnisse. In der Praxis wird dem Vergütungsbeauftragten teilweise auch die Durchführung und Berichterstattung zur Angemessenheitsprüfung zu den Vergütungssystemen gemäß § 12 InstitutsVergV übertragen. Deren Ergebnisse können in den Vergütungskontrollbericht integriert werden. Dabei sind die unterschiedlichen inhaltlichen und prozessualen Anforderungen an beide Berichterstattungen zu berücksichtigen. Rolle in der Unternehmenspraxis Die InstitutsVergV definiert die Anforderungen an die Rolle und Aufgaben des Vergütungsbeauftragten. Hieraus resultieren insbesondere klare Abgrenzungen gegenüber den Kontrolleinheiten und dem Bereich Human Resources / Compensation & Benefits im regulierten Institut. Diese sind im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme angemessen zu beteiligen. Die BaFin definiert für jede der Kontrolleinheiten ein konkretes Pflichtenheft in ihrer Auslegungshilfe. In der Unternehmenspraxis können zusätzlich zum gesetzlich definierten Pflichtenheft weitere Aufgaben für den Vergütungsbeauftragten zulässig und sinnvoll sein, sofern sie mit der unabhängigen Überwachungsrolle 20 01 | 2022

MARKT FAZIT Für Banken gilt seit der Finanzkrise eine branchentypische Vergütungs-Governance. Mit der Einrichtung eines Vergütungskontrollausschusses im Aufsichtsgremium und der Bestellung eines unabhängig agierenden Vergütungsbeauftragten im Institut bestehen besondere Governance-Rollen für die Vergütungssysteme. Hierdurch wird das Aufsichtsgremium bei seinen erweiterten Überwachungsaufgaben unterstützt, die sich nicht nur auf die Vergütungssysteme der Geschäftsleiter, sondern auch auf die der Mitarbeiter bezieht. Die bestellten Vergütungsbeauftragten und ihre Stellvertreter stehen zunehmend im Mittelpunkt verschärfter Anforderungen an ihr Anforderungsprofil und die Aufgabenerledigung. Zudem stehen sie immer stärker auch im Fokus von in- und externen Prüfungen. vereinbar sind und nicht den Beteiligungsanforderungen für die einzelnen Kontrolleinheiten zuwiderlaufen, z. B. Z Bestellung als Vergütungsbeauftragter in bedeutenden Töchtern (§ 27 Abs. 4 InstitutsVergV), Z Durchführung der (unabhängigen) Angemessenheitsprüfung – auch bei nachgeordneten Tochterunternehmen (§ 12 InstitutsVergV), Z fallweise Unterstützung des Vergütungskontrollausschusses bei der Umsetzung der Geschäftsleitervergütung (§§ 15 Abs. 2 i. V. 24 Abs. 2 InstitutsVergV). Der Vergütungsbeauftragte ist zunehmend Gegenstand von in- und externer Prüfung. Diese Entwicklung ist unter anderem getrieben durch den stärkeren Fokus, den der Jahresabschlussprüfer bei seiner jährlichen Bewertung und Berichterstattung auf „Stellung, Qualifikation, Unabhängigkeit, organisatorische Einbindung, die Aufgaben und die Ausstattung des Vergütungsbeauftragten“ hat. 7 An der Prüfungs-Agenda des Jahresabschlussprüfers orientieren sich in der Praxis auch die Prüfungsroutinen der anderen inund externen Prüfer. Autor Werner Klein ist Inhaber von compgovernance, einer unabhängigen Vergütungsberatung, die auf Fragen des Performance- und Compensation Management von Banken und anderen Finanzunternehmen spezialisiert ist. 1 Siehe Group of Thirty, Banking Conduct and Culture (2015). 2 Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV) vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 20. September 2021 (BGBl. I S. 4308). 3 Auch das ab 2021 geltende Vergütungsregime für Wertpapierinstitute sieht ab einer vorgegebenen Größe analoge Regelungen zum Vergütungskontrollausschuss für mittelgroße Wertpapierinstitute vor (§ 44 WpIG i. V. § 13 WpI-VergV-E). 4 Siehe BaFin-Auslegungshilfe zu § 23 InstitutsVergV, Stand: 15. Februar 2018. 5 Siehe EBA/GL/2021/04 (Angemessenheit der Vergütungssysteme), EBA/GL/2021/05 (Interne Governance), EBA/GL/2021/06 (Eignungsbeurteilung von Gremienmitgliedern), EBA/GL/2018/06 (Management notleidender Risikopositionen), EBA/GL/2014/07 und 08 (Vergütungsvergleiche, High Earner). 6 Siehe BaFin-Auslegungshilfe zu § 24 InstitutsVergV, Bearbeitungsstand vom 18. September 2020. 7 Siehe § 12 Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung) vom 11. Juni 2015 (BGBl. I S. 930), zuletzt geändert am 03. Juni 2021 (BGBl. I S. 1568). 01 | 2022 21

die bank