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die bank 01 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

BERUF & KARRIERE 2 |

BERUF & KARRIERE 2 | Diskontierungszins für Pensionszusagen 6,0 % 5,0 % 4,0 % IFRS-Zins BiLMoG 7Jahre BiLMoG 10 Jahre 3,0 % 2,0 % 1,0 % 0,0 % 31.12.2012 31.03.2013 30.06.2013 30.09.2013 31.12.2013 31.03.2014 30.06.2014 30.09.2014 31.12.2014 31.03.2015 30.06.2015 30.09.2015 31.12.2015 31.03.2016 30.06.2016 30.09.2016 31.12.2016 31.03.2017 30.06.2017 30.09.2017 31.12.2017 31.03.2018 30.06.2018 30.09.2018 31.12.2018 31.03.2019 30.06.2019 30.09.2019 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020 31.03.2021 30.06.2021 30.09.2021 31.12.2021 31.03.2022 30.06.2022 30.09.2022 31.12.2022 Quelle: https://www.mercer.de/our-thinking/rechnungszins-fuer-ifrs-us-gaap-bilmog-bewertungen.html. bilanzaufwands als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die immer länger andauernden Rentenbezugsphasen oder vorzeitigen Leistungsfälle durch Invalidität – beides im Finanzwesen zuletzt mit steigender Tendenz – belasten die Zahlungsströme der Unternehmen zusätzlich. Auch für die Versorgungsberechtigten zeigt sich das Modell der Direktzusage heute weniger optimal als früher. ÿ 3 Verliefen seinerzeit Erwerbsbiografien eher gradlinig und von der Ausbildung bis zum Renteneintritt oft bei ein und demselben Unternehmen, so ist das Arbeitsleben heute sehr viel volatiler: Mehrmals in der beruflichen Karriere wechselnde Arbeitgeber sind die Regel. Da ist der Wunsch naheliegend, dass sich auch die betriebliche Altersversorgung genauso flexibel zeigt. Da Direktzusagen fest mit dem Arbeitgeber verbunden sind, ist eine Mitnahme und Fortführung bei einem neuen Arbeitgeber nicht möglich. Möchte ein Versorgungsberechtigter nach der aktiven Tätigkeit bei unterschiedlichen Arbeitgebern in den Ruhestand gehen, so muss er die Leistung bei jedem Arbeitgeber einzeln beantragen. Fällt ein Arbeitgeber als Zahler aus, gibt es noch den Pensionssicherungs- Verein, der die Rentenzahlung übernimmt. Schwierig wird es für die Versorgungsempfänger, wenn der ehemalige Arbeitgeber neue Eigentümer hat und diese beispielsweise aus dem Ausland operieren und bei Klärungsbedarf gegebenenfalls schwerer erreichbar sind als der gewohnte Ansprechpartner. Lösungsmodelle haben sich weiterentwickelt Heutzutage erhalten neu eintretende Mitarbeiter im Banken- und Finanzgewerbe in aller Regel eine Versorgung über einen externen Versorgungspartner. Hier begrenzt sich der Aufwand für Finanz- und Personalwesen in der Regel auf die Beitragszahlung an den gewählten Partner, der dann auch die Verwaltung und Kommunikation der Zusagen übernimmt. Die Versorgungsberechtigten können ihre Versorgung dann grundsätzlich beim neuen Arbeitgeber weiter ansparen. In der Bankenbranche zeigt sich heute ein besonderes Bild: Häufig existieren historische interne und neuere externe Versorgungszusagen in ein und demselben Institut parallel. Wie lässt es sich damit am besten umgehen? Mit Blick auf die Finanzierung bildeten Unternehmen, beginnend in den 1990er-Jahren, zunehmend Treuhandvehikel (Contractual Trust Arrangements, CTA). Diese ermöglichen durch die Zweckbindung von Vermögen eine Saldierung von den Pensionsrückstellungen mit dem Vermögen des CTAs, können also eine Entlastung in der Bilanz schaffen. Weitere Effekte ergeben sich in der Regel nicht: Es resultiert keine Abkopplung vom Bewertungszinssatz der Verpflichtungsseite. Sinkt der Zins, müssen weitere Mittel zweckgebunden werden, um die Saldierung fortzuführen. Personalabteilungen, denen die Verwaltung über den Kopf wuchs, konnten gegen Gebühr einen Dienstleister beauftragen. Ein Transfer von internen Zusagen auf einen externen Durchführungsweg schied aufgrund der fehlenden lohnsteuerlichen Anerkennung aus. Vorteile für Personal- und Finanzabteilungen Erst auf Drängen der Wirtschaft hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 mit der Zulassung des Pensionsfonds ermöglicht, bestehende Zusagen vollständig lohnsteuerneutral zu transformieren. Nach ein paar Anlaufschwierigkeiten zeigt sich der Pensionsfonds in Deutschland heute als beliebtes Instrument. Inzwischen haben nicht nur viele DAX-Konzerne ihre Pensionszusagen in Pensionsfonds überführt, deren Gesamtvolumen per Ende 2019 49,2 Mrd. € (Quelle: BaFin Statistik Pensionsfonds 2019) beträgt. Auch in der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche werden immer häufiger bestehende Systeme auf einen externen Partner zusammenge- 64 01 // 2021

BERUF & KARRIERE 3 | Erfolgsfaktoren für betriebliche Altersversorgung Versorgungsberechtigte Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel Mitarbeiterbindung Personalabteilung Sicherheit und Flexibilität Anforderungen an betriebliche Altersversorgung Rechtssicheres Handeln Aufwand steuerlich abzugsfähig Planbarkeit der Finanzierung Aufwandsarm Finanzen führt. Als Gründe werden regelmäßig die Flexibilität bei der Vermögensanlage und dem verknüpften Liquiditätsaufwand (versicherungsförmige oder marktzinsnahe Modelle) sowie die betriebswirtschaftliche Effizienz genannt. So ergeben sich nach einer Auslagerung Kosten- und Steuervorteile; der externe Partner übernimmt zudem die Verwaltung der Versorgungszusagen, entlastet also die Personalabteilungen. Für die Finanzabteilungen schaffen Pensionsfonds ein hohes Maß an finanzieller Planungssicherheit – je nach Ausgestaltung der Kapitalanlage. Im Gegensatz zu internen Zusagen, für die eine Pensionsrückstellung zu bilden ist, ist für externe Zusagen nach deutschem Handelsrecht keine Rückstellung zu bilden. In der internationalen Bilanz, die diese Unterscheidung nicht kennt, können die Deckungsmittel des Pensionsfonds mit der Verpflichtung saldiert werden. Und auch bei der Mittelanlage bietet der Pensionsfonds Flexibilität: So ermöglichen Rückdeckungsversicherungen den größtmöglichen Risikotransfer. Frei am Markt investiertes Vermögen hingegen bietet gesteigerte Ertragschancen. Gebündelt im Versicherungsmantel des Pensionsfonds kann auf diese Weise bilanziell auch eine tagesaktuelle Marktbewertung der Vermögensmittel verhindert werden. Steuerbilanziell können die Zuwendungen zum Pensionsfonds früher als Aufwand verbucht werden. Was bedeutet ein Transfer für die Versorgungsberechtigten? Auch die Versorgungsberechtigten können profitieren: Zum einen tritt neben dem Arbeitgeber noch ein weiterer Versorgungsschuldner hinzu, der Pensionsfonds wird primärer Versorgungsschuldner. Der Arbeitgeber verbleibt in der subsidiären Haftung, falls der Pensionsfonds die Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang erbringt. Zum anderen wird durch eine Auslagerung die Versorgung flexibler und sicherer, da diese arbeitgeberunabhängig ist. Im Gegensatz zu Direktzusagen können Pensionsfondszusagen bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich fortgeführt werden. Damit passt sich die betriebliche Altersversorgung an die heutzutage erhöhte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt an. FAZIT Zentral für ein erfolgreiches Betriebsrentensystem ist dessen Wirkung auf den Personal- und Finanzbereich sowie die Akzeptanz bei den Versorgungsberechtigten. Die langjährigen Entwicklungen haben intern finanzierte Systeme unter Druck gesetzt, heute stellen Banken und Finanzdienstleister zunehmend auf externe Finanzierung und Partner um. In der Branche wurde allein der branchengebundene BVV Pensionsfonds AG in mehr als 60 umgesetzten Projekten als geeignetes Mittel genutzt. Mit einem Beitragsvolumen von über 1 Mrd. € ist er heute einer der größten überbetrieblichen Pensionsfonds Deutschlands. Gerade vor dem Hintergrund der Zinsentwicklungen erwarten Branchenexperten, dass weitere Institute den Durchführungsweg Pensionsfonds nutzen werden, um von dessen Vorteilen für alle Beteiligten – Personal- und Finanzbereich sowie die Versorgungsberechtigten – zu profitieren. Autorin Franziska Höfer, M.A., Leiterin Firmenkunden beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. in Berlin. 01 // 2021 65

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