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die bank 01 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT 1 | Anzahl

MANAGEMENT 1 | Anzahl Risk Taker 2016 und 2017 Institut / * Gruppe (Rang 2017) Deutsche Bank * (1) 1.564 Commerzbank * (4) 1.140 Unicredit Bank * (5) 475 DZ Bank * (2) 425 BayernLB * (7) 348 HSBC Trinkaus & Burckhardt (37) 327 NORD/LB (8) 300 Helaba (10) 292 LBBW * (6) 284 Aareal Bank * (24) 175 Haspa * (22) 153 VW Financial Services * (15) 152 DKB (16) 141 apoBank (25) ING-DiBA * (9) NRW.Bank (11) Deutsche Pfandbriefbank * (20) 132 106 84 82 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 2017 (Anzahl ohne GL und AR) 2016 rend die Anpassung von individualrechtlichen Regelungen bereits weit fortgeschritten erscheint, tun sich die Mitbestimmungsgremien bei der Vereinbarung bzw. Neufassung von benötigten kollektivrechtlichen Regelungen schwer, derartige verschlechternde Regelungen mitzutragen. „@ Risk-Vergütungsanteil“ in der Praxis eher gering Die durchschnittlichen variablen Vergütungsanteile von Geschäftsleitern und sonstigen Risk Takern liegen branchentypisch deutlich über denen von Nicht-Risk Takern. Dabei treiben die Stellung in der Unternehmenshierarchie, die damit verbundenen Entscheidungsbefugnisse und marktübliche Vergütungshöhen die Pay Level. Die komplexen inhaltlich-zeitlichen Anforderungen für die Festsetzung und Auszahlung der variablen Vergütung für die Risk Taker verfolgen das Ziel, die Nachhaltigkeit der zugrunde gelegten Erfolgsbeiträge bis zur endgültigen Auszahlung sicherzustellen. Die Vergütungspraxis zeigt hier bislang einen eher durchwachsenen Regulierungserfolg: Der „@ Risk-Vergütungsanteil“ der Risk Taker, d. h. der variable Vergütungsanteil, der aufgeschoben wird und dessen Auszahlung unter diversen zeitlich-inhaltlichen Bedingungen steht, ist bei den meisten Instituten eher gering oder beträgt sogar null. ÿ 2 Die aufsichtsrechtlich intendierte Ex post-Risikoadjustierung läuft damit weitgehend ins Leere. Hintergrund sind tatsächlich niedrige variable Vergütungshöhen in vielen Instituten. Hinzu kommen eine ganze Reihe von institutsbezogenen Vergütungslösungen für die Risk Taker, die eine Begrenzung der variablen Vergütung auf unter 50.000 € p. a. vorsehen – und damit die aufgeschobene Auszahlung umgehen. Kündigungsschutz in Gefahr Neben der Vergütungsregulierung sind die Risk Taker aktuell noch von einem weiteren Regulierungsfeld betroffen. Zunächst weitgehend unbeachtet hatten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 vereinbart, zur Stärkung der Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland den Kündigungsschutz für Risk Taker zu lockern und dem der leitenden Angestellten anzugleichen. Hintergrund sind die erwarteten Verlagerungen vom Londoner Finanzzentrum nach Kontinentaleuropa im Rahmen des Brexits. Betroffen sind nach den Eckdaten des zwischenzeitlich vorliegenden Gesetzentwurfs zu §259 Abs.3a KWG solche Risk Taker, deren Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet. Das entspräche einer Jahresvergütung von 234.000 €. Die Betroffenen werden mit leitenden Angestellten gemäß Kündigungsschutz gleichgestellt, d. h. ohne dass etwa ein Bestandsschutz vorgesehen ist, kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Begründung erfolgen. Die als Risk Taker identifizierten Personen zählen aufgrund ihrer Stellung in der Organisation und den korrespondierenden Auf- 26 01 // 2019

MANAGEMENT 2 | Vergütungsanteil @ Risk 2017 Vergütungsanteil in % der Gesamtvergütung 100,0 90,0 87,4 89,4 89,9 90,0 90,8 91,8 93,0 93,4 93,6 98,8 100,0 100,0 80,0 70,0 60,0 66,6 72,0 72,9 50,0 40,0 30,0 33,4 28,0 27,1 20,0 10,0 12,6 10,6 10,1 10,0 9,2 8,2 7,0 6,6 6,4 0,0 NRW.Bank (11) HSBC Trinkaus & Burckhardt* (37) Unicredit Bank (5) Aareal Bank* (21) Deutsche Pfandbriefbank* (20) DZ Bank* (2) ING-DiBA (10) apoBank (25) Helaba (10) Deutsche Bank* (1) BayernLB* (7) LBBW* (6) Commerzbank* (4) 1,2 0,0 0,0 Haspa* (23) NORD/LB (8) Institut / * Gruppe (Rang 2017) Barvergütung (Fixvergütung plus sofort ausgezahlte variable Vergütung) Variable Vergütung @ Risk gaben und Verantwortlichkeiten zu den Hochverdienern mit durchschnittlich 200.000 bis 250.000 € Gesamtvergütung im Jahr. Neben den Geschäftsleitern und den weiteren Senior Managern sind auch nahezu alle Führungskräfte im Middle Management sowie jede Menge Senior Experten potenziell betroffen. Autor Werner Klein ist Inhaber von compgovernance, einer unabhängigen und inhabergeführten Unternehmensberatung, deren Beratungsschwerpunkt im Performance und Compensation Management von Banken und anderen Finanzdienstleistern liegt. 1 Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. 2013 Teil I Nr. 74), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der InstitutsVergV vom 25.Juli 2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 54). 2 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 604/2014 in Bezug auf qualitative und angemessene quantitative Kriterien zur Ermittlung der Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt. 3 Siehe § 15 Abs. 3 InstitutsVergV und § 25d Abs. 12 Ziff. 1 Kreditwesengesetz. FAZIT Die seit acht Jahren andauernden Regulierungswellen zur Vergütung treffen mit den Risk Takern besonders erfolgskritische Personen in den Instituten. Die ständige Nachbesserung der immer komplexer werdenden Vergütungslösungen stellt die Anreizwirkung der variablen Vergütungen infrage. Trotz des enormen Regulierungsaufwands für die Ermittlung der Risk Taker und die Ausgestaltung der Vergütungslösungen weisen nur wenige Banken tatsächlich nennenswerte „@ Risk-Vergütungsanteile“ auf, auf die die nachgelagerte Risikoadjustierung tatsächlich Anwendung finden kann. Mit der avisierten Neuordnung des Kündigungsschutzes stehen die Risk Taker im Spannungsfeld eines weiteren Re gulierungsfelds. 01 // 2019 27

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