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die bank 01 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT 2 | Gängige

MARKT 2 | Gängige methodische Ausgestaltung der Zinsrisiko-Quantifizierung für regulatorische Meldungen Methodische Eckpunkte Barwertige Betrachtung Zinsüberschussbetrachtung Zeitliche Betrachtungsweise »» Statisch: aktueller Stichtag »» Dynamisch: über zukünftigen Zeitraum Zeithorizont der Risiko-Quantifizierung »» Sofortig, allerdings Zinsschock auf 1-Jahres-Bewegungen kalibriert »» Mindestens 1 Jahr, bis zu 5 Jahre Betrachtete Risikobetreiber »» Schock der Marktzinssätze Bestands- und Neugeschäft »» Nur Bestandsgeschäft »» Schock der Marktzinssätze »» ggf. zusätzlich Schock der Kundenmargen »» Anfangsbestand wird bei Fälligkeit durch Neugeschäft mit geschockten Zinskonditionen ersetzt Berechnungsverfahren »» Veränderung des Barwerts der Bestandszinsposition vor vs. nach Zinsschock » » Entwicklung des Zinsüberschusses entsprechend geschockter Zinskonditionen Zinsüberschuss – dies gilt für Zinsrückgänge als auch -anstiege. Aber auch bei einer Bilanzierung und Darstellung der Zinsposition zu Anschaffungskosten ist eine solche Betrachtung relevant: Falls die Zinsposition (die unterschiedlichen Aktiva- und Passiva-Laufzeiten) durch Zinsswaps gehedged werden (müssen), so erfolgt dies zu den entsprechenden Markt- bzw. Barwerten. Solche Situationen können zum Beispiel auftreten, wenn die Risikotragfähigkeit einer Bank an ihre Grenze stößt, Aufsichtsbehörden eingreifen oder aber Kontrahenten der Bank dies erzwingen. Das Zinsrisiko im Bankbuch ist ein spezielles Risiko – aus aufsichtsrechtlicher wie auch Management-Perspektive. Im Vergleich zum Kreditrisiko und Marktpreisrisiko im Handelsbuch als auch dem operativen Risiko ist das Zinsrisiko im Bankbuch nicht unter den Säule-I-Anforderungen mit regulatorischen Eigenmitteln zu hinterlegen. Auch sind, obwohl einfache Veröffentlichungspflichten bestehen, deutlich weniger Informationen und Daten zum Zinsrisiko verfügbar. Aus der Management-Perspektive ist das Zinsrisiko ein Risiko, das – im Gegensatz zum Kredit- und operativen Risiko – aus Gesamtbanksicht, aber nicht aus der Einzelengagementsicht, schlagend wird, wenn es eintritt. Entsprechend sollte es eine hohe Aufmerksamkeit im Top-Management genießen. Das bedeutet eine entsprechend geeignete Aufbereitung der komplexen, das Zinsrisiko bestimmenden, Zusammenhänge für das Top-Management. Das Zinsrisiko im Bankbuch ist bei Aufsicht und Regulatoren entsprechend im Stellenwert gestiegen. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben in den letzten Jahren und Monaten grundlegend überarbeitete Standards bzw. Richtlinien für die Messung und das Management des Zinsrisikos im Bankbuch sowie dessen Aufsicht herausgegeben. Die EBA-Richtlinien sind dabei grundsätzlich ab dem 30. Juni 2019 von allen Instituten anzuwenden. Darüber hinaus hat die EZB 2017 für die direkt durch die EZB beaufsichtigten Institute einen Stresstest bezogen auf das Zinsrisiko im Bankbuch durchgeführt. Auch im EBA- Stresstest 2018 stellte das Zinsrisiko in seiner handelsrechtlichen Abbildung im Zinsüberschuss nach dem Kreditrisiko das zweitbedeutendste Risiko dar. Aber auch nationale Aufsichtsbehörden führen spezifische Stresstests zum Zinsrisiko bei allen Banken durch. Aktuelle Ansätze zu Messung und Management des Zinsrisikos Mit den BCBS- und EBA-Papieren zum Zinsrisiko im Bankbuch ist das Nebeneinander von barwertiger und handelsrechtlicher – d. h. konkret Zinsüberschussrisiko – Betrachtung des Zinsrisikos als Anforderung klar etabliert. In der Tabelle ÿ 2 sind die wesentlichen methodischen Eckpunkte für eine gängige Zinsrisiko-Quantifizierung im Bankbuch zusammengefasst. In der Praxis sind diese beiden Verfahren in den verschiedenen europäischen Märkten sowie in Nordamerika unterschiedlich stark ausgeprägt. Bedeutung des Zinsrisikomanagements Bei vielen größeren Banken setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass sich nicht auf nur eine barwertige oder handelsrechtliche Betrachtung des Zinsrisikos verlassen werden kann, sondern beide im Blick behalten werden müssen – insbesondere hinsichtlich einer ausgewogenen und abgestimmten Ertrags- und Risikosteuerung: ZZ Die Relevanz der barwertigen Sicht und damit einer „Mark to Market“-Bewertung (unabhängig von der gängigen handelsrechtlichen Abbildung) ergibt sich aufgrund von Zinspositionen, die in extremen Stresssituationen ggf. zu ihrem Marktwert gehedged werden müssen. Banken sollten in der Lage sein, dies zu verkraften. Außerhalb von tatsächlichen Stresssituationen ist es gute und vorrausschauende Risikomanagementpraxis, für fiktive, aber mögliche Zinsstressszenarien 10 01 // 2019

MARKT 3 | Eckpunkte integriertes ALM- und Zinsrisiko-Steuerungskonzept + Zins Zeit – Barwertige Betrachtung Handelsrechtliche Zinsüberschussbetrachtung Szenarien Messung von Ziel Unmittelbarer Zinsschock (z. B. +/-200 bps sofort) im Ist sowie für zukünftige geplante Zinspositionierungen Barwertiges Zinsrisiko und Abgleich mit Risikotragfähigkeit im Sinne von Eigenkapitalpolster Sicherstellung, dass Zinsrisiko im akzeptablen, d. h. nicht existenzbedrohenden Bereich liegt Plausible erwartete Zinsszenarien (Entwicklung über bis zu 3 Jahre) Entwicklung Zinsüberschuss und dessen Stabilität, Sensitivität ggü. verschiedenen Zinsszenarien unter Berücksichtigung von Handlungsalternativen/Positionierung Optimierung Zinspositionierung und damit des Zinsertrags Quelle: Oliver Wyman Analyse. ZZ die barwertige Wertveränderung zu quantifizieren und diese mit der Risikotragfähigkeit abzugleichen. Eine Betrachtung der handelsrechtlichen Sicht und damit vor allem des Zinsüberschusses ist erforderlich, da dies außerhalb von extremen Stresssituationen das Maß für die Stabilität bzw. das Wachstum des Zinsüberschusses und das Erfolgskriterium für das Aktiv-Passiv-Management (Asset Liability Management = ALM) darstellt. Öffentliche Informationen zu Zinsrisiken im Bankbuch Das barwertig gemessene Zinsrisiko wird von größeren Instituten bereits regelmäßig standardisiert gemessen und veröffentlicht. Hierzu werden ein standardisierter Zinsschock von +/- 200 Basispunkten angelegt, die Zinsposition vor und nach dem Zinsschock barwertig bewertet und die negative Veränderung im Verhältnis zum Eigenkapital betrachtet. Eine Analyse dieser Veröffentlichungen von größeren Banken in Europa und auch in Deutschland zeigt die große Spannbreite des eingegangenen Zinsrisikos im Bankbuch. Implikationen für die Steuerung Im Idealfall lässt sich für die interne Steuerung ein integriertes und konsistentes ALMund Zinsrisiko-Steuerungssystem aus beiden Perspektiven etablieren, um von den Erkenntnissen aus beiden Sichten zu profitieren, aber auch um konträre Steuerungsimpulse zu vermeiden. So kann die handelsrechtliche Ertragssteuerung beispielsweise eine Erhöhung der Fristentransformation 2 fordern, um den Zinsüberschuss zu steigern, während die barwertige Risikomessung eine Reduktion der Fristentransformation anzeigt, um innerhalb der Risikotragfähigkeit im Hinblick auf mögliche Zinsschocks zu bleiben. Damit einher geht auch bei vielen Instituten die Erkenntnis, dass der Zinsüberschuss bzgl. seiner Treiber und Komponenten, d. h. insbesondere Fristentransformations- (oder Struktur-) vs. Kundenkonditionenbeitrag, deutlich besser verstanden und projiziert werden können muss. Denn nur so lassen sich der genuine und unmittelbare Zinsrisiko-Gehalt (Fristentransformationsbeitrag) und die Nachhaltigkeit (Kundenkonditionenbeitrag) des Zinsüberschusses bestimmen. Auch aufsichtsrechtlich führt angesichts der neuen EBA-Richtlinien an einem Nebeneinander von Zinsrisiko-Messung mittels der barwertigen Wertveränderung der Zinsposition einerseits sowie Sensitivitätsanalyse des Zinsüberschusses gegenüber Zinsschocks andererseits kein Weg mehr vorbei. Entsprechend wird sich ein Mehraufwand aus der Implementierung und Nutzung dieser beiden Verfahren nebeneinander ergeben. Darüber hinaus zeigen sich im Rahmen der EBA-Richtlinien auch konkrete Verschärfungen für das Zinsrisiko-Management. Die im Regelfall nicht zu überschreitende Hürde für den sogenannten Supervisory-Outlier-Test (die barwertige Wertveränderung aufgrund der standardisierten Zinsschocks von +/-200 bps) wird neben 20 Prozent der gesamten Eigenmittel zudem um 15 Prozent der T1-Eigenmittel als Frühwarnindikator ergänzt. Außerdem werden die bekannten Szenarien mit den +/- 200 bps Parallelverschiebungen der Zinskurve um weitere komplexere Zinsszenarien ergänzt, die für den Frühwarnindikator greifen. Allerdings bieten die Ansätze des BCBS und der EBA ein klares und relativ einfaches Grundgerüst, um das Zinsrisiko ge- 01 // 2019 11

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