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die bank 01 // 2018

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG REGULATORISCHE AGENDA Was die Finanzaufsicht für das Jahr 2018 plant Auch 2018 wird die Digitalisierung des Bankensektors eins der bestimmenden Themen bleiben. So stellt sich die Frage, ob z. B. die Abwicklung von Zahlungen über Blockchains oder Robo-Advice-Dienstleistungen ein erhöhtes Regulierungsbedürfnis hervorrufen. Die immer engere Verknüpfung von Geschäftsprozessen mit neuen digitalen Errungenschaften wird für das Bankwesen einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Dadurch werden auch Fragen zur IT-Sicherheit, zu Datenschutz und Cyberkriminalität zunehmend in den Fokus der Aufsicht rücken. Ein weiterer Schwerpunkt der Regulierungsmaßnahmen wird auf den „klassischen“ Aufsichtsthemen liegen, Schlagworte sind hier: Neue Anforderungen zum Meldewesen, Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion, MiFID II-Umsetzung oder neue Eigenkapital- und Risikomanagementanforderungen. 1. AnaCredit Am 30. September 2018 müssen Kreditinstitute auf Grundlage der EZB- Verordnung (EU) Nr. 2016/867 (Analytical Credit Dataset, AnaCredit) erstmalig umfassende Informationen zu ihren Kreditnehmern und deren Ausfallwahrscheinlichkeit an die zuständige nationale Zentralbank melden. Durch die neuen Vorgaben wird ein zentrales, europäisches Kreditregister eingerichtet, das zur Harmonisierung des Meldewesens beitragen soll. AnaCredit sieht eine neue Methode zur Datenerhebung auf Einzelkreditebene (Loan-by-Loan) vor, durch die eine zeitnahe, flexible und bedarfsgerechte Auswertung der erhobenen Daten auf verschiedenen Aggregationsstufen ermöglicht wird. Vorgesehen ist, dass Institute bei der Kreditvergabe an juristische Personen ab einer Höhe von 25.000 € umfangreiche Daten zu den Kreditnehmern, bestehenden Risiken und eingeräumten Sicherheiten melden müssen. Von der Meldepflicht sind alle Kreditarten mit Ausnahme von Derivaten erfasst. Die EZB hat dazu das aus drei Teilen bestehende AnaCredit-Manual sowie dazugehörige Anhänge veröffentlicht, um eine einheitliche und effektive Anwendung des AnaCredit-Meldewesens in der EU zu gewährleisten. Die nationalen Zentralbanken sollen der EZB sechs Monate vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Meldung bereits Datensätze übermitteln. Die Deutsche Bundesbank hat angeordnet, dass in Deutschland berichtspflichtige Kreditinstitute Vertragspartner-Stammdaten erstmals zum Meldestichtag 31. Januar 2018 und Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten erstmals zum Meldestichtag 31. März 2018 an die Bundesbank zu übermitteln haben. 2. Aufsichtsarchitektur Zum 1. Januar 2018 treten die Regelungen zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mit we- nigen Ausnahmen in Kraft. Durch das FMSA-Neuordnungsgesetz wird der Aufgabenbereich der BaFin erweitert, die künftig die Rolle der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute einnehmen wird. Die Geschäftsbereiche der FMSA, die bisher die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde wahrgenommen haben, werden operativ eigenständig mit einem eigenen Exekutivdirektor in die BaFin eingegliedert. In dieser Folge werden insbesondere das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) und die Satzung der BaFin angepasst. Auch die Aufgaben zwischen den europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (European Supervisory Authorities, ESAs) sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission von September 2017 (COM(2017) 536 final) im Rahmen der Kapitalmarktunion teilweise neu verteilt werden. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Erweiterung der Entscheidungs- und Aufsichtsbefugnisse der ESAs (insbesondere der ESMA) u. a. im Fall grenzüberschreitender Sachverhalte oder der Beaufsichtigung von Drittstaatsunternehmen unter Beschneidung nationaler Aufsichtskompetenzen vor – insbesondere mit dem Ziel, eine stärkere Vernetzung der Finanzmärkte zu erreichen sowie den Weg für die Kapitalmarktunion zu bereiten. Dazu müssten eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen wie z. B. MiFIR/ MiFID II (vgl. 15) und die Benchmark-Verordnung (vgl. 4) angepasst werden. Der Vorschlag sieht daneben auch Regelungen zur angemessenen finanziellen Ausstattung der ESAs und die Einrichtung einer Beschwerdemöglichkeit gegen etwaige Kompetenzüberschreitungen der ESAs vor. Zudem sollen die ESAs Initiativen zur FinTech-Regulierung vorantreiben (vgl. 8). Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des europäischen Finanzaufsichtssystems soll bis 2019 abgeschlossen sein. 36 01 // 2018

REGULIERUNG 3. Bankenunion Die EU-Kommission veröffentlichte am 11. Oktober 2017 Pläne zur Vollendung der Bankenunion. Die neuen Vorschläge enthalten u. a. Maßnahmen für den Abbau der Bestände an notleidenden Krediten (NPL), eine gemeinsame Letztsicherung („Backstop“) für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) sowie einen für 2018 angekündigten Gesetzentwurf, der mögliche Maßnahmen für Wertpapiere vorsieht, die mit Staatsanleihen besichert sind (Sovereign Bond-Backed Securities, SBBS). Die Einführung von SBBS soll dazu beitragen, dass Banken ihre Bestände an Staatsanleihen diversifizieren. Daneben wird ihnen ein gewisses Potenzial als hochwertige Sicherheiten bei grenzüberschreitenden finanziellen Transaktionen zugeschrieben. Einen wesentlichen Kernaspekt bilden jedoch die Vorschläge zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Einlagenversicherungssys- 01 // 2018 37

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