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die bank 01 // 2017

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT REGULIERUNG

MARKT REGULIERUNG Aktuelle Maßnahmen der Finanzaufsicht 2017 Die Digitalisierung war 2016 das beherrschende Thema im Finanzsektor. Auch 2017 knüpfen die Rechtsentwicklungen daran an, sodass FinTech-Themen noch weiter in den Fokus rücken werden, angetrieben etwa von digitalen Identifikationsverfahren oder der Umsetzung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie. Aber auch der kontinuierliche Anstoß der EU auf die deutsche Gesetzgebung im Aufsichtsrecht – zum Beispiel mit dem 2. FiMaNoG und weiteren Umsetzungsgesetzen – wird das Regulierungskarussell in diesem Jahr in Bewegung halten. Wie schon in den vergangenen beiden Jahren geben wir Ihnen zum Jahresbeginn auch in diesem Heft wieder einen aktuellen Überblick über 20 neue Regularien bzw. angekündigte Gesetzesänderungen, die die Finanzaufsicht im Jahr 2017 in Angriff nehmen will. 8 01 // 2017

MARKT 1. Basel IV-Regulierungspaket Anfang 2017 will der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) das finalisierte Basel-III-Regulierungspaket (‚Basel IV‘) vorstellen. Ziel der Reform ist es, die Komplexität der Risikomodelle zu reduzieren und deren Vergleichbarkeit zu erhöhen. Zwar soll dies keine signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen für deutsche Kreditinstitute zur Folge haben. Aus dem im März 2016 vorgelegten Konsultationspapier zur Überarbeitung des IRB-Ansatzes (IRBA) für Kreditrisiken geht jedoch hervor, dass die internen Modelle zur Risikoberechnung enger reguliert werden sollen, und der IRB-Ansatz für Kreditrisiken nur im Privatkunden-Bereich und bei bestimmten Firmenkunden zur Anwendung kommen dürfe. Banken sehen darin die Gefahr anwachsender Risikoaktiva und steigender Kapitalanforderungen. In einem vom EU-Parlament Ende Oktober 2016 veröffentlichten Briefing („Upgrading the Basel standards: from Basel III to Basel IV?“) wird jedoch auf die Notwendigkeit der Überarbeitung des internen Ansatzes im Hinblick auf unterschiedliche Berechnungen (RWA Calculations) hingewiesen. Im November äußerte das EU-Parlament Bedenken gegen mögliche zusätzliche Kapitalanforderungen (Basel IV) für Banken. Laut Presseberichten soll am 8. Januar 2017 eine Sitzung des Baseler Ausschusses stattfinden, um über die internen Modelle der Banken zur Risikoberechnung zu entscheiden. Eingang in den Basel III-Review soll auch die Frage nach der Höchstverschuldensquote (Leverage Ratio, LR) finden. Nach einem Hinweis der EBA sollen in der ersten Jahreshälfte 2017 Anpassungen der Definition und Kalibrierung der LR erfolgen. 2. Brexit im Finanzaufsichtsrecht – EU-Pass Bis Ende März 2017 plant das Vereinigte Königreich, den Antrag an die EU-Kommission zu stellen, die EU zu verlassen (‚Brexit‘). Somit würde das Austrittsverfahren aus der EU gemäß Art. 50 EUV angestoßen und mit der Mitteilung an den EU-Rat der Mechanismus nach Art. 50 Abs. 2 EUV ausgelöst werden sowie auch die Verhandlungen über die Ausgestaltung beginnen. Eine zentrale Konsequenz daraus ist es, das Vereinigte Königreich finanzaufsichtsrechtlich als Drittstaat zu bewerten. Damit stellt sich die Frage nach dem Fortbestand der Privilegierung durch den EU-Pass, der in diversen Richtlinien und Verordnungen angesprochen wird. Derzeit lässt sich nur spekulieren, ob der EU-Pass auch nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU noch Anwendung findet. Nach dem gegenwärtigen Stand ist keine diesbezügliche Entscheidung für das Jahr 2017 zu erwarten. 3. CRD V / CRR II Im Rahmen der auch für 2017 weiter zu erwartenden Diskussion zur Überarbeitung der EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV/CRR) wird gefordert, dass sich Maßnahmen der Finanzmarktregulierung mehr am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren sollen. Dies geht aus dem Gesetzespaket der EU-Kommission vom 23. November 2016 hervor. In diesem Zusammenhang sind regulatorische Erleichterungen für kleinere Kreditinstitute geplant (z. B. den Verwaltungsaufwand infolge einiger Vergütungsvorschriften zu verringern oder auch die Meldepflichten für regional tätige Institute zu vereinfachen). Weitere Inhalte des Gesetzespakets der EU- Kommission sind die Umsetzung der Total Loss Absorbing Capacitiy (Verlustabsorptionskapital, TLAC), die Einführung einer LR sowie eine verbindliche Refinanzierungsquote, die Net Stable Funding Ratio (NFSR). Daneben sollen global systemrelevante Banken aus Drittstaaten (non-EU G-SIBs) mit einem oder mehreren EU-Tochterunternehmen dazu verpflichtet werden, eine EU-Muttergesellschaft als Intermediär zu errichten, um den Abwicklungsprozess zu vereinfachen. 4. CSR-Richtlinie 2017 wird die EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR) (Richtlinie (EU) Nr. 2014/95) Geltung erlangen. Am 21. September 2016 wurde der entsprechende Gesetzentwurf zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Der Entwurf sieht dabei neue nichtfinanzielle Berichtspflichten für Unternehmen vor. Unternehmen sind danach verpflichtet, jährlich über diverse Belange zu berichten, unter anderem zu Umweltfragen, sozialen und mitarbeiterbezogenen Aspekten, zur Achtung der Menschenrechte sowie zu Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung. Die neuen Regelungen richten sich an Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherer, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Bilanzsumme 20 Mio. € oder deren Umsatzerlöse 40 Mio. € übersteigen. Ferner müssen die Adressaten der Berichtspflichten kapitalmarktorientiert sein, also beispielsweise Aktien oder Anleihen an einer Börse emittiert haben. Nach diesen Kriterien könnten in Deutschland zahlreiche Unternehmen in den Adressatenkreis der Richtlinie fallen. Die Richtlinie verpflichtet die Unternehmen zur Darlegung bezüglich der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Belange, was bei Nichtbeachtung ggf. sanktioniert werden kann. Die Einhaltung wird vom Abschlussprüfer des Unternehmens kontrolliert. Die Berichtspflicht soll eine Veränderung der Kultur in den Unternehmen bewirken: Mit Blick auf eine gute Reputation soll entsprechend der o.g. Leitlinien gehandelt werden. Auch vonseiten der Bundesregierung wird das Thema vermehrt in den Vordergrund gestellt, beispielsweise über den Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“. 5. EDIS Nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission sollte ab dem 3. Juli 2017 die erste Umsetzungsphase der Verordnung zur Änderung der SRM-Verordnung und Einführung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (European Deposit Insurance System, EDIS) in Kraft treten. EDIS stellt neben dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) die dritte Säule der 01 // 2017 9

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