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die bank 01 // 2017

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Bei

REGULIERUNG Bei strukturellen Maßnahmen als Abwicklungsinstrument wäre der Geschäftsbetrieb während und nach der Abwicklung deutlich komplexer. Wie beschrieben, ist zwischen drei strukturellen Abwicklungsinstrumenten zu unterscheiden. Unabhängig davon, ob eine kritische Funktion innerhalb der „Bank in der Abwicklung“ bleibt oder auf ein anderes Institut übertragen wird, müssen verschiedene Themengebiete betrachtet werden. Exemplarisch sollen nachfolgend Herausforderungen aus den Themengebieten finanzielle sowie operative Handlungsfähigkeit dargestellt werden. Mit Blick auf die Außenwirkung einer Abwicklung ist das Thema „Kommunikation“ hierbei parallel zu gewährleisten. Im Rahmen der finanziellen Handlungsfähigkeit muss der Zugang zu Liquidität und Finanzierung gewährleistet werden. Aufgrund dessen müssen Summe und zeitlicher Ablauf der Finanzausstattung während und nach der Abwicklung bestimmt werden. Hierzu bedarf es eines konkreten Plans, wie auf diese Finanzmittel zugegriffen werden kann. Beginn der Analyse sind der Sanierungsplan sowie weitere Informationen z. B. aus Liquidity Reports. Die Kapitalausstattung erfolgt über das Bail-in oder über den Abwicklungsfonds. Bei strukturellen Maßnahmen ist zu bedenken, dass sowohl beim neugegründeten Brückeninstitut als auch beim „alten“ Institut ausreichend Kapital verfügbar sein muss. Bei der operativen Handlungsfähigkeit muss die Fortführung abgesichert sein. Dies gilt sowohl für kritische als auch nicht kritische Funktionen. Hierbei ist erneut auf die zuvor durchgeführte Unternehmensanalyse abzustellen, in der den möglichen kritischen Funktionen die jeweiligen Unterstützungsleistungen mitsamt Unternehmens- und Aufgabenbereich zugeordnet wurden. Diese Zuordnung betrifft neben notwendigen Produkten und Dienstleistungen auch das ausführende Personal. Außerdem ist die Absicherung des Zugangs zur FMI zu gewährleisten. Da diese der Interaktion mit anderen Banken dient, liegt hier auch der Fokus auf der Fortführung des Geschäftsbetriebs. So müssen relevante Verträge herausgesucht, in Bezug auf Auswirkungen der Abwicklung geprüft und ggf. angepasst werden. Sollte sich etwa herausstellen, dass bei einer Bonitätsverschlechterung Sicherheiten verwertet werden müssen, hätte dies wiederum Auswirkungen auf die zuvor angesprochene Kapital- und Liquiditätsausstattung. Ferner muss gewährleistet werden, dass auch Dritte – z. B. bei Übertragung im Rahmen struktureller Maßnahmen – auf diese FMIs Zugriff haben, sodass eine Beeinträchtigung des Marktzugangs verhindert wird. Mit Blick auf die Kommunikation mit den relevanten Stakeholdern im Krisenfall ist zu beachten, dass eine marktweite Panik sowie ein möglicherweise ansteigendes Misstrauen gegenüber der Bank zu vermeiden sind. Dementsprechend gilt es, die Situation angemessen zu kommunizieren und Informationen bereitzustellen. Da die Planung des Geschäftsbetriebs während der Abwicklung auf der hypothetischen Annahme einer Abwicklung basiert, ist es zurzeit schwierig, konkrete Aussagen bzgl. der Auswirkungen zu treffen. Gleichwohl lässt sich festhalten, dass eine gründliche Vorbereitung des Datenhaushalts und eine ausführliche Unternehmensanalyse als Ausgangspunkte von großer Bedeutung sind. FAZIT Aufgabe des SRM ist es, die Abwicklung krisenhafter Banken und Finanzinstitute mit möglichst geringen Auswirkungen für die Realwirtschaft und die Finanzmarktstabilität zu gewährleisten. Mit dem SRB und den nationalen Zuständigkeiten wurden zentrale Abwicklungsbehörden geschaffen, die die Umsetzung möglicher Maßnahmen verantworten. Durch die BRRD auf europäischer Ebene sowie die Überführung ins deutsche Recht wurde den Behörden ein Rahmenwerk gegeben, welches den Ablauf der Abwicklungsplanung konkret erörtert und regelt. Mit der strategischen Unternehmensanalyse als Basis sowie mit den einzelnen Abwicklungsinstrumenten wurden Möglichkeiten geschaffen, selbst systemrelevante Banken abzuwickeln, ohne dabei die Finanzmarktstabilität zu gefährden – zumindest in der Theorie. Da die Abwicklung einer Bank auf Basis der neuen Vorgaben jedoch bisher noch nicht praktisch umgesetzt wurde, ist die Aussagekraft hinsichtlich des Erfolgs rein hypothetisch. Wie anfangs erwähnt, müssen die Pläne 2017 weiterentwickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass neben einer Detaillierung der bestehenden Informationen die allgemeine Operationalisierung der Abwicklung und die Separierbarkeitsanalyse in den Fokus rücken werden. Bei letzterer wurde bereits deutlich, dass viele – insbesondere rechtliche – Fragen mit Blick auf eine Trennung einzelner Unternehmensbereiche schwierig zu beantworten sind. Hier gilt es, auf der Unternehmensanalyse aufzusetzen und Verflechtungen, rechtliche Verbindungen sowie etwaige Auswirkungen einer Abwicklung beispielsweise auf IT-Systeme oder die FMI detaillierter aufzuzeigen. Autoren: Dr. Andreas Igl ist geschäftsführender Partner, Constantin Radermacher und Sven Warnecke sind Berater bei der auf Banken spezialisierten Beratungsgesellschaft 1 PLUS i GmbH in Nürnberg. 1 FSB: Recovery and Resolution Planning for Systemically Important Financial Institutions: Guidance on Identification of Critical Functions and Critical Shared Services. 2 G-SIFI: Global Systemically Important Financial Institutions – global systemrelevante Finanzinstitute. 3 Art. 44 Abs. 2 BRRD (Umsetzung in § 91 Abs. 2 SAG) zeigt auf, welche Einlagen, Verbindlichkeiten etc. vom Bailin ausgenommen sind. 4 Weitere Informationen unter: https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/guidelines-on-business-reorganisation-plans. 5 Neben den zwei genannten Themenblöcken und dem Aspekt der „Kommunikation“ erfolgt noch eine Betrachtung der „Abwicklungsgovernance“, „Informationsbereitstellung“ und „Bewertung“. 6 Klassische Insolvenz sowie privatwirtschaftliche Lösungen in Form von Fusion etc. sind hier außer Acht gelassen. 38 01 // 2017

REGULIERUNG FOTONACHLESE | BANKENAUFSICHT Förderung der Risikokultur Der Entwicklung und Förderung einer angemessenen Risikokultur als zentrale Aufgabe für Personalmanagement, Compliance und Geschäftsleitung widmete sich die jüngste Veranstaltung von „die bank. das netzwerk“ im Rahmen einer Podiumsdiskussion bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf. René Meyer, Deutsche Bank AG. Dr. Florian Toncar, Freshfields Bruckhaus Deringer. Reinert Nicolas, Deutsche Bundesbank. Dr. Peter Stemper, Vorstandsvorsitzender der Portigon AG. Victoria Tessier, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG. Andreas Wagner, Bereichsleiter Risikomanagement der Sparkasse KölnBonn. Dr. Stefan Hirschmann, die bank. das netzwerk. 01 // 2017 39

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