REGULIERUNG ERSTE ERFAHRUNGEN MIT DER ABWICKLUNGSPLANUNG Das mögliche Ende gründlich planen Mit der seit der Finanzkrise angestoßenen Überarbeitung der aufsichtlichen Vorgaben wurden die größten Institute Europas – wenn auch indirekt – dazu verpflichtet, Abwicklungspläne zu schreiben. Die großen Institute haben damit im Jahr 2016 begonnen. Hierbei wurde eine Vielzahl verschiedener Informationen benötigt. Der vorliegende Beitrag stellt auf Basis der bei der Erstellung von mehreren Abwicklungsplänen gesammelten Erfahrungen die größten Herausforderungen dar und gibt einen Ausblick, welche Arbeiten 2017 auf die Institute voraussichtlich zukommen. Der Aufbau orientiert sich daher an Vorgaben der Aufsichtsbehörden. Stochern im Nebel: Die regulatorisch erforderten Abwicklungsplanungen sind in der praktischen Umsetzung derzeit noch mit vielen Unschärfen verbunden. 34 01 // 2017
REGULIERUNG Seit der Finanzkrise verursachte die staatliche Unterstützung von sich in einer Krise befindenden Finanzinstituten in Form des Bailouts hohe Kosten für den Staat und damit für den Steuerzahler. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie 2014/59/EU (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) erlassen. Ihr Ziel ist die Gewährleistung einer angemessenen Abwicklung von Banken mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und somit für die Realwirtschaft. Dazu werden sowohl zwei mögliche Abwicklungsansätze als auch vier mögliche Abwicklungsinstrumente vorgegeben. Mit Blick auf den Abwicklungsansatz wird zwischen dem sogenannten Single Point of Entry (SPE, Anwendung der Abwicklungsinstrumente auf die Konzernobergesellschaft) und Multiple Point of Entry (MPE, Anwendung der Abwicklungsinstrumente auf die individuellen Konzernentitäten) unterschieden. Unter die Abwicklungsinstrumente fallen die Maßnahmen Bail-in, die Unternehmensveräußerung, die Übertragung auf ein Brückeninstitut sowie die Übertragung auf eine Vermögensgesellschaft. Anders als bei einer klassischen Unternehmensinsolvenz dient das Bail-in insbesondere der Fortführung der Bank. Im Rahmen einer strukturellen Maßnahme werden u. a. die für die Finanzmarktstabilität wichtigen – sog. kritischen – Funktionen mitsamt ihren Unterstützungsfunktionen ausgegliedert und fortgesetzt. Zeitgleich werden noch weitere Bereiche der Bank mit wesentlichen Geschäftsaktivitäten mittelfristig fortgeführt und anschließend eventuell veräußert. Die Umsetzung der BRRD in nationales Recht geschah in Deutschland im Rahmen des BRRD-Umsetzungsgesetzes. Dieses umfasst neben zahlreichen Anpassungen des KWGs und des PfandBGs auch das Inkrafttreten des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG). Behördliche Abwicklungsplanung und SRB-Datenerhebung Der europäische Single Resolution Mechanism setzt sich zusammen aus dem Single Resolution Board (SRB) als Abwicklungsbehörde und dem einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). In Deutschland trägt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die Verantwortung für die Erstellung des Abwicklungsplans. Den Behörden werden durch die BRRD bzw. deren nationale Umsetzungsgesetze umfassende Zugriffsmöglichkeiten sowie die Anwendung verschiedener Abwicklungsinstrumente gewährt. Grundlage hierfür ist stets der zu erstellende Abwicklungsplan. Er beschreibt, wie ein Institut ohne erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder mit Kosten für den Steuerzahler (in der Theorie) abgewickelt werden kann. Die §§ 40 ff. SAG erläutern, wer für die Abwicklungsplanung verantwortlich ist, wie diese umzusetzen ist und welche Inhalte der Abwicklungsplan enthalten muss. Der Plan wird grundsätzlich von den Abwicklungsbehörden erstellt. Aus dem Gesetz ergibt sich aber, dass die Abwicklungsbehörden weitreichende Informationen von den Instituten anfordern können. Operativ lassen sich diese Anforderungen in zwei separate Stränge unterteilen. Zunächst ist die SRB-Datenerhebung zu betrachten. Diese beinhaltet verschiedene Templates, welche zum einen die Verbindlichkeiten des Instituts und zum anderen organisatorische und operationelle Aspekte darstellen und eine der Grundlagen für die Festlegung der MREL-Quoten sind. Daneben wurden von der nationalen Abwicklungsbehörde in regelmäßigen Abständen verschiedene Dokumentenlieferungen angefordert, welche schwerpunktmäßig zur operativen Erstellung des Abwicklungsplans dienten. Hierbei handelte es sich beispielsweise um Informationen zu den finanziellen und operativen Verflechtungen innerhalb eines Instituts, Überlegungen zu der vom Institut präferierten Abwicklungsstrategie sowie Vorgehenskonzepte für den Geschäftsbetrieb in Abwicklung. Diese Lieferungen wurden in gemeinsamen Workshops mit dem SRB und der FMSA diskutiert, Rückfragen der Behörden adressiert sowie das weitere Vorgehen dargestellt. Hierbei wurde deutlich, dass die Datenqualität in qualitativer und quantitativer Hinsicht eine bedeutende Rolle spielt und ein geeigneter Datenhaushalt mit Blick auf die Granularität und Flexibilität der Auswertung von großer Wichtigkeit ist. Die erstmalige Einforderung der Dokumente endete am 30. September 2016; weitere Detaillierungen haben im Jahr 2017 zu erfolgen. Außerdem ist zu erwarten, dass ab sofort jährlich Regelaktualisierungen vorzunehmen und einzureichen sind. Strategische Unternehmensanalyse Eine der wichtigsten Aufgaben der Abwicklungsbehörden ist es, die Umsetzbarkeit der Abwicklungspläne zu gewährleisten. Um mögliche 01 // 2017 35
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