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die bank 01 // 2017

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT Bankenunion dar.

MARKT Bankenunion dar. Ähnlich wie SSM und SRM soll EDIS auf europäischer Ebene als Netzwerk der nationalen Einlagensicherungssysteme organisiert sein. Diesem soll das Single Resolution Board (SRB) als Eigentümer des Europäischen Einlagensicherungsfonds (EEF) vorstehen. Der EEF tritt neben den Single Resolution Fund (SRF) und die nationalen Einlagensicherungsfonds und bildet ein Rückversicherungssystem, das haftet, wenn die Mittel der nationalen Einlagensicherungsfonds erschöpft sind. Vom Anwendungsbereich sind alle Kreditinstitute – unabhängig von ihrer Bedeutung – erfasst, die einem nationalen Einlagensicherungssystem angehören, d. h. Einlagen bis 100.000 EUR bleiben weiterhin geschützt. Nach dem EDIS werden Kreditinstitute verpflichtet, Beiträge an den EEF zu zahlen, wobei die Höhe vom individuellen Risikoprofil der Banken abhängt. Wann EDIS in Kraft tritt, ist jedoch fraglich. Ein Vorschlag der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments vom November weicht erheblich von dem ursprünglichen Entwurf ab. Danach soll das europäische Einlagensicherungssystem nicht mehr in drei Phasen (Rückversicherungssystem, Mitversicherungs- und Vollversicherungssystem) bis zum Jahr 2024 eingeführt werden, sondern in zwei Phasen: Ein Rückversicherungssystem soll ab 2019 gelten und Liquiditätsengpässe auffangen. Hinzu kommt ein Vollversicherungssystem, das die Verluste der teilnehmenden Einlagensicherungssysteme in voller Höhe deckt und erst nach bestimmten Bedingungen eingreift. Bei Schieflage eines Instituts soll zunächst auf die Rücklagen der nationalen Einlagensicherungssysteme zurückgegriffen werden, die insge- Regulatorische Agenda 2017 Ende 2016/Anfang 2017 XX Veröffentlichung MaRisk-Novelle XX Überprüfung des EU-KOM Reports über die Auswirkungen & die Wirksamkeit der Leverage Ratio durch EU-Parlament & Rat XX Inkrafttreten der letzten Teile des 1. FiMaNoG XX Vrs. Inkrafttreten des FMSANeuOG XX Möglicherweise Inkrafttreten (evtl. rückwirkend zum 10.6.2016) des Dritten Gesetzes zur Änderung der InsO (Voraussichtlich bis zum) 13. Januar 2017 XX Veröffentlichung EBA RTS zur Starken Kundenauthentifizierung & Sicheren Kommunikation sowie weiteren EBA RTS/ITS & Leitlinien unter der PSD II XX Veröffentlichung ESMA RTS & ITS zur SFT-VO März 2017 XX Evtl. Antrag UK an EU-Kommission für Brexit (Ab dem) 1. Januar 2017 XX Neue InstitutsVergV soll in Kraft treten XX Inkrafttreten der Änderungen zum § 46f Abs. 5 - 7 KWG XX Pflicht für anderweitig systemrelevante Institute zusätzliche Kapitalpuffer vorzuhalten XX Geltung des BaFin-Rundschreibens zu den Obergrenzen für Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen Ab dem 26. Juni 2017 XX GeldtransferVO ist anwendbar XX Ende der Umsetzungsfrist der 4. Geldwäsche-RL 1. Quartal 2017 2. Quartal 2017 XX BCBS will Basel IV veröffentlichen· Inkrafttreten CSR-Richtlinie-UmsG erwartet XX Vrs. Veröffentlichung Entwurf für ein Geldwäsche-UmsG XX EBA: Anpassungen der Definition & Kalibrierung der Leverage Ratio XX Task Force on Financial Technology will Vorschlag für Grundsatzempfehlungen zu FinTechs veröffentlichen XX Vrs. Inkrafttreten der neuen BaFin-Rundschreiben Videoidentifizierungsverfahren, MaGo & KAMaRisk XX Veröffentlichung BaFin-Auslegungshilfe zum Risikoabschirmungsgesetz 10 01 // 2017

MARKT samt die Hälfte der Mittel ausmachen, die von den Banken zum Schutz der Einleger vorgehalten werden müssen. Ein weiteres Viertel der Mittel wird in europäische Teilfonds eingezahlt, deren Anteile in der Hand der Mitgliedstaaten verbleiben. Mit dem letzten Viertel soll ein gemeinschaftlicher EU-Fonds geschaffen werden, auf den in einem letzten Schritt zurückgegriffen werden kann. Generell zeigt sich, dass – im Gegensatz zur EU-Kommission – das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einer Vergemeinschaftung von Bankenrisiken zurückhaltend gegenüberstehen. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kritisierte mehrfach, dass eine gemeinsame Einlagensicherung die Probleme der Banken in Europa nicht lösen werde und jedes Land und jede Bank die Nachhaltigkeit ihrer Bilanz sicherstellen müsse. 6. Finanzmarktvorschriften–Novellen Das Jahr 2017 wird zum einen eingerahmt von den Vorgaben des 1. FiMa- NoG, dessen letzter Teil Ende 2016 in Kraft trat. Zum anderen wurde auch der Entwurf des 2. FiMaNoG veröffentlicht, das grundsätzlich ab Januar 2018 gelten soll, teilweise aber schon ab dem Tag seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich im Jahr 2017). Die beiden Novellen zu den Finanzmarktvorschriften sollen insgesamt dem Anlegerschutz dienen und die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte stärken. Änderungen sind im Wesentlichen für das Wertpapierhandelsgesetz (das wegen 1. Januar 2018 XX 2. FiMaNoG tritt möglicherweise in Kraft XX PRIIPS-VO gilt in allen Mitgliedstaaten (sofern Verschiebung angenommen wird) Bis zum 13. Juli 2017 XX Veröffentlichung weiterer EBA RTS/ITS & Leitlinien unter der PSD II September 2017 XX Evtl. Antrag UK an EU-Kommission für Brexit November 2017 XX Inkrafttreten des SCT-Instant Scheme 3. Quartal 2017 4. Quartal 2017 bzw. spätestens mit Ende des Jahres 2017 XX Möglicherweise Veröffentlichung eines dt. UmsG zur PSD II & zur NIS-Richtlinie XX FMSANeuOG wird in Kraft treten XX Vrs. Veröffentlichung Entwurf für ein NIS-Richtlinie-UmsG· Veröffentlichungen der EU-Behörden zu Virtual Currencies & Distributed Ledger-Technologie XX Intensivierung des Dialogs zwischen BaFin & FinTechs XX Evtl. Überarbeitung der EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV/CRR) 01 // 2017 11

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